Aufenthaltsbescheinigung des Integrationsamtes
Es handelt sich um eine Bescheinigung, aus der sich ergibt, welchen aufenthaltsrechtlichen Status Sie besitzen. Die Vorlage einer solchen Bescheinigung kann von einigen Behörden oder Organisationen, aber auch von Arbeitgebern verlangt werden.
Bitte beachten Sie:
In dieser Bescheinigung gibt es keine Angaben zum Familienstand und zur Religion. Wenn diese Angaben erforderlich sind, zum Beispiel zur Anmeldung der Eheschließung, benötigen Sie eine Meldebescheinigung der Meldebehörde.
HINWEIS: DAS INTEGRATIONSAMT NEUSS BITTET UM VORHERIGE TERMINVEREINBARUNG.
BITTE KONTAKTIEREN SIE DIE ZENTRALE RUFNUMMER DES INTEGRATIONSAMTES, TEL. 02131/90-5757 ODER PER MAIL: MIGRATION@STADT.NEUSS.DE
Voraussetzungen
- Sie wohnen in Neuss und sind hier mit Hauptwohnsitz angemeldet.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
- Je nach Aufwand ist eine vorherige Terminvereinbarung ratsam.
- Wir bitten Sie, Termine unter der zentralen Rufnummer 02131/90-5757 zu vereinbaren.
- Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Gebühren
- 18,00 Euro
- 9,00 Euro bei Minderjährigen
Befreiungen
- Nein
- Eine Befreiung von der Gebühr kommt in der Regel nicht in Betracht.
Ermäßigungen
- Ja, die Hälfte der Gebühr bei Minderjährigen
Benötigte Unterlagen
- Ihr gültiger Pass oder anerkannter Passersatz
Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitung erfolgt innerhalb der Öffnungszeiten.