Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Es gibt ca. 60 verschiedene Zwecke, zu denen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Das sind im Wesentlichen Aufenthalte
- zum Zweck der Ausbildung
- zum Zweck der Erwerbstätigkeit
- aus familiären Gründen
- aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Des Weiteren gibt es besondere Aufenthaltsrechte (zum Beispiel Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche, Sonderrechte für Schweizer Staatsangehörige).
Für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und- bürger und deren Familienangehörige, die aus einem nicht EU-Staat kommen, gibt es Sonderregelungen.
Hinweis: Das Integrationsamt Neuss bittet um vorherige Terminvereinbarung. Termine können online vereinbart werden.
Bitte nutzen Sie folgenden Link: https://termine.serviceportal-neuss.de/select2?md=2
Voraussetzungen
Die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels müssen erfüllt werden, unter anderem, dass sie die Passpflicht erfüllen und den Lebensunterhalt sicher stellen können.
Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt werden müssen, hängt vom jeweiligen Aufenthaltszweck ab. Hiernach richtet sich auch, ob Ausnahmen vom Vorliegen allgemeiner Voraussetzungen zugelassen werden können.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich
- Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- Eine Aufenthaltserlaubnis wird nach persönlicher Vorsprache erteilt oder verlängert.
- Das Integrationsamt Neuss bittet um vorherige Terminvereinbarung. Termine können online vereinbart werden.
Bitte nutzen Sie folgenden Link: https://termine.serviceportal-neuss.de/select2?md=2 - Für die rechtzeitige Beantragung der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis sind Sie selbst verantwortlich.
- Gegebenenfalls und abhängig von der Staatsangehörigkeit und den Umständen des Einzelfalles ist ein Visaverfahren vor der Einreise nach Deutschland erforderlich.
Gebühren
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- 100,00 Euro bei einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr
- 100,00 Euro bei mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
- 50,00 Euro bei Minderjährigen
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- 96,00 Euro für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
- 93,00 Euro für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten
Befreiungen
- Ja, ob eine Gebührenbefreiung möglich ist, hängt unter anderem vom Aufenthaltszweck und Ihren persönlichen Verhältnissen ab.
Ermäßigungen
- Ja, Minderjährige zahlen die Hälfte der Gebühr.
Benötigte Unterlagen
- anerkannter, gültiger Pass oder Passersatz
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes
- Welche weiteren Unterlagen vorgelegt werden müssen hängt vom Aufenthaltszweck ab.
Bearbeitungsdauer
- Ist abhängig von der Art der beantragten Aufenthaltserlaubnis, den vorgelegten Unterlagen sowie den gegebenenfalls noch zu beteiligenden Behörden.