Digitaler Bauantrag über das Bauportal.NRW
Neben den bereits vorhandenen Online-Angeboten Akteneinsicht Bauakte und Auskunft Baulastenverzeichnis ist es nunmehr auch möglich, die Antragsformulare für Bauanträge digital zu übermitteln. Für den zentralen elektronischen Antragsprozess wird das vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zur Verfügung gestellte Bauportal.NRW genutzt, Dort kann der Antrag über den sogenannten Antragsassistenten gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist die Registrierung und Identifizierung beim Servicekonto.NRW
Voraussetzungen
Voraussetzung hierfür ist die Registrierung und Identifizierung beim Servicekonto.NRW
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Nach Antragsstellung über das Bauportal.NRW sind Sie als Bauherr / Bauherrin sowie als Entwurfsverfasser / Entwurfsverfasserin verpflichtet die notwendigen Bauvorlagen (Berechnungen, Zeichnungen usw.) gemäß der Bauprüfverordnung NRW (BauPrüfVO) papierbasiert beim Amt für Bauberatung und Bauordnung ( Michaelstraße 50) einzureichen. Im Anschluss erfolgt die Registrierung und die Zuweisung in den zuständigen Bearbeitungsbezirk.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW).
Weitere Gebühren können z.B. für die Zulassung von Abweichungen oder die Erteilung von Befreiungen und für die Eintragung von Baulasten anfallen.
Hinweise und Besonderheiten
Wenn Sie eine Architektin, einen Architekten, eine Bauingenieurin oder einen Bauingenieur mit der Durchführung Ihres Bauvorhabens beauftragt haben, so sollte diese bzw. dieser den Antrag über das Bauportal.NRW stellen.
Soweit Sie nicht Bauherrin oder Bauherr sind, ist im Rahmen der Antragstellung eine Vollmacht der Bauherrschaft beizufügen.
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie, dass die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Neuss derzeit die Bauvorlagen nur papierbasiert entgegennimmt. Ihr Antrag gilt erst dann als eingegangen, wenn auch die Bauvorlagen der Bauaufsichtsbehörde vorliegen. Hinsichtlich der Anzahl der Ausfertigungen gelten die Vorgaben der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). Der Assistent erläutert Ihnen, welche Antragsinformationen Sie den Bauvorlagen bei der Einreichung beifügen müssen.
Was für eine Antragstellung über das Bauportal.NRW notwendig ist, entnehmen Sie bitte der folgenden Seite www.bauportal.nrw .