KFZ Schein ändern
Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich.
Bei An- bzw. Ummeldung innerhalb des Rhein-Kreises Neuss nach Neuss oder innerhalb der Stadt Neuss kann neben dem eigentlichen Meldevorgang auch gleichzeitig eine Anschriftenänderung der Kfz-Zulassungsbescheinigung erfolgen. Damit entfällt in den meisten Fällen der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt.
Voraussetzungen
- Sie sind innerhalb der Stadt Neuss umgezogen oder aus einer anderen kreisangehörigen Gemeinde des Rhein-Kreises Neuss – mit Hauptwohnsitz - nach Neuss gezogen.
- In Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) sind Sie als natürliche Person mit einer Anschrift im Rhein-Kreis-Neuss eingetragen.
- Die Adresse in der Zulassungsbescheinigung wurde bisher nicht mittels Aufkleber geändert.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
- Die Änderung des Kfz-Scheins kann nicht telefonisch oder per Mail erfolgen.
- Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Vereinbaren Sie hier einen Termin. Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich.
Gebühren
11,10 EUR
Die Zahlung - auch von Kleinbeträgen - mit EC-Karte ist erwünscht!
Benötigte Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis und Reisepass bzw. Nationalpass)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
Bearbeitungsdauer
- Bei persönlicher Vorsprache sofort
Weiterführende Informationen
Für Fahrzeughalter, die bisher außerhalb des Rhein-Kreises-Neuss gemeldet waren, wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt beim Rhein-Kreis-Neuss. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Rhein-Kreises-Neuss (www.rhein-kreis-neuss.de)