eID-Karte für Unionsbürger beantragen

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eID-Karte für Unionsbürger beantragen

Seit dem 01.01.2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die eID-Karte („Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis“) beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Mit der Online-Ausweisfunktion der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen.

Die eID-Karte dient ausschließlich für den Online-Einsatz und kann nicht als Ausweispapier oder Reisedokument genutzt werden. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten wie z.B. Lichtbild, Unterschrift und Angaben zu Größe und Augenfarbe.

Hinweis: Die Beantragung können Sie direkt online vornehmen. Sie können die Dienstleistung auch persönlich im Bürgeramt nach vorheriger Terminvereinbarung wahrnehmen.

zur Online-Terminvergabe

Voraussetzungen

  • Antragstellerin oder Antragsteller muss in Neuss gemeldet sein.
  • Das Mindestalter zur Beantagung beträgt 16 Jahre.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Den Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte können Sie direkt online stellen.
  • Sie können die Beantragung auch persönlich im Bürgeramt vornehmen (zur Online-Terminvergabe)
  • Die eID-Karte kann nicht in Vollmacht oder Vertretung beantragt werden.

Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 37,00 €.
  • Die Gebühr kann vor Ort in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
  • Im Online-Portal können folgende Bezahlmöglichkeiten genutzt werden:

Online-Zahlungsmöglichkeiten: Giropay, Paypal

Benötigte Unterlagen

Von Ihrem Heimatstaat (EU und EWR) ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument, z. B. Pass oder nationale Identitätskarte (Personalausweis)

Bearbeitungsdauer

4-6 Wochen

Hinweise und Besonderheiten

  • Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgegeben.
  • Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.
  • Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.

Rechtsgrundlage

Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)

eID-Karte für Unionsbürger beantragen

Seit dem 01.01.2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die eID-Karte („Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis“) beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Mit der Online-Ausweisfunktion der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen.

Die eID-Karte dient ausschließlich für den Online-Einsatz und kann nicht als Ausweispapier oder Reisedokument genutzt werden. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten wie z.B. Lichtbild, Unterschrift und Angaben zu Größe und Augenfarbe.

Hinweis: Die Beantragung können Sie direkt online vornehmen. Sie können die Dienstleistung auch persönlich im Bürgeramt nach vorheriger Terminvereinbarung wahrnehmen.

zur Online-Terminvergabe

Von Ihrem Heimatstaat (EU und EWR) ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument, z. B. Pass oder nationale Identitätskarte (Personalausweis)

  • Die Gebühr beträgt 37,00 €.
  • Die Gebühr kann vor Ort in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
  • Im Online-Portal können folgende Bezahlmöglichkeiten genutzt werden:

Online-Zahlungsmöglichkeiten: Giropay, Paypal

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Bürgerservice
Markt 2 41460 Neuss
Telefon 02131 90-3232
Fax 02131 90-2399
Außenstelle Holzheim
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Außenstelle Norf
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