Sondernutzungserlaubnisse für öffentliche Grünflächen
Nach der Grünanlagenordnung der Stadt Neuss ist die Nutzung der öffentlichen Grünflächen erlaubnispflichtig, wenn diese über die jeweilige Zweckbestimmung bzw. den Gemeingebrauch hinaus geht oder diese für andere Nutzer*innen zeitweise einschränkt. Der Antrag auf eine Sondernutzungserlaubnis wird bei Stadtgrün Neuss gestellt. Die Erteilung dieser ist gebührenpflichtig.