Arten- und Biotopschutz bei Bauanträgen

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Arten- und Biotopschutz bei Bauanträgen

Was Sie bei Bauvorhaben und Abbrüchen über Artenschutz wissen sollten

Beratung und Überwachung bezgl. der Durchführung und Beachtung der Bestimmungen des BNaTSchG und LNatSchG, Artenschutz bei Abbruch- und Bauvorhaben.

Artenschutz im Siedlungsbereich

Um die biologische Vielfalt auch innerhalb der Städte und Dörfer zu sichern und zu fördern, kann man auch als Bauherr Einiges tun.

Neben der Beachtung der rechtlichen Vorschriften aus dem Bereich Natur- und Artenschutz im Baugenehmigungsverfahren und bei Abbrüchen (       siehe Formulare unter „Bauordnung“) gibt es darüber hinaus Möglichkeiten, einheimischen Tieren und Pflanzen auch auf dem Privatgrundstück Lebensraum zu schaffen.

 

Hinweise für Architekten und Planer

Bereits bei der Planung von Gebäuden können im Dachstuhl- und Fassadenbereich Kunstquartiere für Gebäudebrüter oder Fledermäuse berücksichtigt werden. Insbesondere Fledermäuse, Mauersegler, Mehl- und Rauchschwalben leiden in den verstädterten Räumen an Quartiernot, weil z. B. alte Gebäude abgerissen und bestehende Gebäude durch Wärmedämmungsmaßnahmen so „versiegelt“ werden, dass diese Arten keine Unterschlupfmöglichkeiten mehr finden.

Andererseits bieten energetische Sanierungsmaßnahmen auch die Chance, Fassaden-Kunstquartiere für Mauersegler, Schwalben und Fledermäuse mit einzubauen.

Bei Gebäuden mit vielen, großen Glasflächen oder spiegelnden Fassaden, können Maßnahmen getroffen werden, um das Vogelschlagrisiko zu mindern (Hinweise hierzu siehe „Weiterführende Infos“).

Künstliche Lichtquellen sollten so weit wie möglich vermieden werden. Der Einsatz insektenfreundlicher Lampen und Leuchtmittel kann einen Beitrag gegen das Insektensterben leisten.

 

Gestaltung von Dach, Fassaden und (Vor)Garten

Beispielhaft gibt es folgende Maßnahmen, die die biologische Vielfalt fördern können:

  • Möglichst keine Versiegelung oder Wahl durchlässiger Beläge bei Vorgärten und Garagenzufahrten
  • Dach- und Fassadenbegrünung (Dachbegrünung auch mit Solarenergie kombinierbar)
  • Verwendung einheimischer Pflanzen bei der Gartengestaltung
  • Anlage von blütenreichen Gärten/Vorgärten, die den Insekten und Vögeln zu jeder Jahreszeit Nahrung und Unterschlupf bieten.
  • Anpflanzung von dichten Hecken aus einheimischen Gehölzen als Katzen- und Elstern-sichere Nistmöglichkeiten für Singvögel
  • Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel und Kunstdünger
  • Anlage von extensiv gepflegten Blumenwiesen, amphibienfreundliche Mulden-/Rigolen-Entwässerungssysteme (besonders auch bei Gewerbeflächen)

 

Wo finde/bekomme ich weitere Infos zu Artenschutz und Klimaanpassung?

  • beim Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima der Stadt Neuss, Auskunft erteilen Frau Wiertz-Kirchberg und Herr Hilgers, Tel. 90-3305, -3303 (unter https://www.neuss.de/leben/umwelt-und-gruen/downloads befinden sich Broschüren zu Nisthilfen, Heimischen Gehölzen und zur Gestaltung von Gärten und Vorgärten)

Literaturtipps

  • Verwaltungsvorschrift Artenschutz in der Fassung vom 06.06.2016 (VV-Artenschutz 2016) (Min. f. Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW)
  • Artenschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren (Hrsg. Architektenkammer NRW, 2011)
  • Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht (Schmid/Doppler/Heynen/Rössler, 2012, www.vogelglas.info)
  • Vogelschlag an Glas (Broschüre, BUND, o. J.)
  • Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz vom 13.09.2012, Anhang 1)
  • Wege zum naturnahen Firmengelände (BfN, Juli 2015)
  • Nistquartiere an Gebäuden – Ein Ratgeber für Bauherren, Architekten und Handwerker bei Neubau, Umbau und Sanierung (NABU, o. J.)
  • Vögel im Garten. Schützen, helfen und beobachten (Broschüre, NABU, 2005)
  • Hagemeister GmbH & Co. KG, Nottuln: Nistklinker (Broschüre) (www.hagemeister.de)

 

 

Arten- und Biotopschutz bei Bauanträgen

Was Sie bei Bauvorhaben und Abbrüchen über Artenschutz wissen sollten

Beratung und Überwachung bezgl. der Durchführung und Beachtung der Bestimmungen des BNaTSchG und LNatSchG, Artenschutz bei Abbruch- und Bauvorhaben.

Artenschutz im Siedlungsbereich

Um die biologische Vielfalt auch innerhalb der Städte und Dörfer zu sichern und zu fördern, kann man auch als Bauherr Einiges tun.

Neben der Beachtung der rechtlichen Vorschriften aus dem Bereich Natur- und Artenschutz im Baugenehmigungsverfahren und bei Abbrüchen (       siehe Formulare unter „Bauordnung“) gibt es darüber hinaus Möglichkeiten, einheimischen Tieren und Pflanzen auch auf dem Privatgrundstück Lebensraum zu schaffen.

 

Hinweise für Architekten und Planer

Bereits bei der Planung von Gebäuden können im Dachstuhl- und Fassadenbereich Kunstquartiere für Gebäudebrüter oder Fledermäuse berücksichtigt werden. Insbesondere Fledermäuse, Mauersegler, Mehl- und Rauchschwalben leiden in den verstädterten Räumen an Quartiernot, weil z. B. alte Gebäude abgerissen und bestehende Gebäude durch Wärmedämmungsmaßnahmen so „versiegelt“ werden, dass diese Arten keine Unterschlupfmöglichkeiten mehr finden.

Andererseits bieten energetische Sanierungsmaßnahmen auch die Chance, Fassaden-Kunstquartiere für Mauersegler, Schwalben und Fledermäuse mit einzubauen.

Bei Gebäuden mit vielen, großen Glasflächen oder spiegelnden Fassaden, können Maßnahmen getroffen werden, um das Vogelschlagrisiko zu mindern (Hinweise hierzu siehe „Weiterführende Infos“).

Künstliche Lichtquellen sollten so weit wie möglich vermieden werden. Der Einsatz insektenfreundlicher Lampen und Leuchtmittel kann einen Beitrag gegen das Insektensterben leisten.

 

Gestaltung von Dach, Fassaden und (Vor)Garten

Beispielhaft gibt es folgende Maßnahmen, die die biologische Vielfalt fördern können:

  • Möglichst keine Versiegelung oder Wahl durchlässiger Beläge bei Vorgärten und Garagenzufahrten
  • Dach- und Fassadenbegrünung (Dachbegrünung auch mit Solarenergie kombinierbar)
  • Verwendung einheimischer Pflanzen bei der Gartengestaltung
  • Anlage von blütenreichen Gärten/Vorgärten, die den Insekten und Vögeln zu jeder Jahreszeit Nahrung und Unterschlupf bieten.
  • Anpflanzung von dichten Hecken aus einheimischen Gehölzen als Katzen- und Elstern-sichere Nistmöglichkeiten für Singvögel
  • Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel und Kunstdünger
  • Anlage von extensiv gepflegten Blumenwiesen, amphibienfreundliche Mulden-/Rigolen-Entwässerungssysteme (besonders auch bei Gewerbeflächen)

 

Wo finde/bekomme ich weitere Infos zu Artenschutz und Klimaanpassung?

  • beim Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima der Stadt Neuss, Auskunft erteilen Frau Wiertz-Kirchberg und Herr Hilgers, Tel. 90-3305, -3303 (unter https://www.neuss.de/leben/umwelt-und-gruen/downloads befinden sich Broschüren zu Nisthilfen, Heimischen Gehölzen und zur Gestaltung von Gärten und Vorgärten)

Literaturtipps

  • Verwaltungsvorschrift Artenschutz in der Fassung vom 06.06.2016 (VV-Artenschutz 2016) (Min. f. Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW)
  • Artenschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren (Hrsg. Architektenkammer NRW, 2011)
  • Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht (Schmid/Doppler/Heynen/Rössler, 2012, www.vogelglas.info)
  • Vogelschlag an Glas (Broschüre, BUND, o. J.)
  • Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz vom 13.09.2012, Anhang 1)
  • Wege zum naturnahen Firmengelände (BfN, Juli 2015)
  • Nistquartiere an Gebäuden – Ein Ratgeber für Bauherren, Architekten und Handwerker bei Neubau, Umbau und Sanierung (NABU, o. J.)
  • Vögel im Garten. Schützen, helfen und beobachten (Broschüre, NABU, 2005)
  • Hagemeister GmbH & Co. KG, Nottuln: Nistklinker (Broschüre) (www.hagemeister.de)

 

 

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Sachgebiet Umwelt
Bergheimer Str. 67 a 41460 Neuss