Grabnutzungsrechte

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Grabnutzungsrechte

Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofträgers. An ihnen können Rechte nur nach der Friedhofssatzung erworben werden.

Nach jeweils gültiger Friedhofsgebührensatzung Nutzungsrecht, Grab, Friedhof
Städtische Friedhöfe Neuss
Rheydter Str. 191 41464 Neuss
Telefon 02131 66-2230
Fax 02131 66-22319