Akteneinsicht in die Bauakte

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Akteneinsicht in die Bauakte

Das Amt für Bauberatung und Bauordnung besitzt zu fast allen Gebäuden, die rechtmäßig errichtet worden sind, zum Teil umfangreiche Unterlagen (Bauakten). Hierzu gehören Bauvorlagen, wie Grundrisse und Schnitte, vielfach aber auch statische Berechnungen.

Das Amt bietet Eigentümern der Grundstücke oder deren Bevollmächtigten die Möglichkeit, diese Bauakten einzusehen und fertigt notwendige Kopien an. Hierzu ist ein Nachweis vorzulegen, dass Sie Eigentümer des Grundstückes oder ein vom Eigentümer Bevollmächtigter sind.

Voraussetzungen

  • Eigentümernachweis (Grundbuchauszug) über das Grundstück
  • Vollmacht vom Eigentümer

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • online (hier im Serviceportal)
  • schriftlich per Fax oder per E-Mail (bitte bevorzugt das Serviceportal nutzen, da hier eine zeitnahe Rückmeldung stattfinden kann)

Gebühren

Bereitstellungsgebühr: 52,00 €

Kopien in schwarz/weiß:

  • DIN A4: 1,00 €
  • DIN A3: 1,50 €
  • DIN A2: 2,50 €
  • DIN A1: 3,50 €
  • DIN A0: 6,10 €

Farbige Kopien:

  • DIN A4: 4,00 €
  • DIN A3: 5,00 €

Benötigte Unterlagen

Nachweis in Form des Grundbuchauszuges (Amtsgericht), dass Sie Eigentümer des Grundstückes sind oder ein vom Eigentümer Bevollmächtigter mit Vollmacht in Verbindung mit dem Grundbuchauszug.

Bearbeitungsdauer

Beachten Sie bitte, dass hier ein paar Tage Vorlauf erforderlich sind u.a. weil die Akten erst aus dem Archiv besorgt werden müssen. Bezüglich der organisatorischen Abwicklung, erforderlicher Vollmachten usw. informieren Sie die Kolleginnen und Kollegen.

Hinweise und Besonderheiten

Bauberatung und Akteneinsicht
Das Amt für Bauberatung und Bauordnung bietet ab sofort wieder die persönliche Bauberatung und die Akteneinsicht in die Bauakte an, jedoch nur mit Einschränkungen und festem (vorher vereinbarten) Termin.

1. Für die Bauberatung ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02131/90 6301 (Frau Gertchen) oder per E-Mail an andrea.gertchen@stadt.neuss.de zwingend erforderlich. Die Bauberatung findet immer dienstags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 13.30 bis 16.30 Uhr statt.

2. Auch für die Bauakteneinsicht ist vorab ein Termin zu beantragen.

Die Termine werden in einem bestimmten Rhythmus vergeben. Für alle Termine gilt, dass maximal zwei Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig pro Termin anwesend sein dürfen. Für die Bereitstelung und Abschriften wird Ihnen ein Gebürenbescheid mit allen notwendigen Zahlungsdaten ausgestellt.


Akteneinsicht in die Bauakte

Das Amt für Bauberatung und Bauordnung besitzt zu fast allen Gebäuden, die rechtmäßig errichtet worden sind, zum Teil umfangreiche Unterlagen (Bauakten). Hierzu gehören Bauvorlagen, wie Grundrisse und Schnitte, vielfach aber auch statische Berechnungen.

Das Amt bietet Eigentümern der Grundstücke oder deren Bevollmächtigten die Möglichkeit, diese Bauakten einzusehen und fertigt notwendige Kopien an. Hierzu ist ein Nachweis vorzulegen, dass Sie Eigentümer des Grundstückes oder ein vom Eigentümer Bevollmächtigter sind.

Nachweis in Form des Grundbuchauszuges (Amtsgericht), dass Sie Eigentümer des Grundstückes sind oder ein vom Eigentümer Bevollmächtigter mit Vollmacht in Verbindung mit dem Grundbuchauszug.

Bereitstellungsgebühr: 52,00 €

Kopien in schwarz/weiß:

  • DIN A4: 1,00 €
  • DIN A3: 1,50 €
  • DIN A2: 2,50 €
  • DIN A1: 3,50 €
  • DIN A0: 6,10 €

Farbige Kopien:

  • DIN A4: 4,00 €
  • DIN A3: 5,00 €
Bauakten, Archiv, Bauakteneinsicht, Einsicht in die Bauakte, Aktenauskunft, Auskunft Bauakte
Amt für Bauberatung und Bauordnung
Michaelstr. 50 41460 Neuss
Telefon 02131 90-6301
Fax 02131 90-2464

Frau

Bröxkes

Sachbearbeitung

5.944

02131 90-6327

Frau

Kirmis

Sachbearbeitung

5.944

02131 90-6328

Frau

Schramm

Sachbearbeitung

5.944

02131 90-6330

Frau

Wellerdick

Sachbearbeitung

5.944

02131 90-6329