Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) werden durch die Stadt Neuss, Steueramt, die nachfolgend bezeichneten Dokumente öffentlich zugestellt, da der Aufenthalt der genannten Personen nicht bekannt ist:
Durch diese Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.
Gebühren
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.
Hinweise und Besonderheiten
Die Bescheide können von der genannten Person oder einem Bevollmächtigten im Rathaus der Stadt Neuss Markt 2, 41460 Neuss während der Öffnungszeiten im Raum 2.814 oder Raum 2.817 abgeholt werden.
Öffnungszeiten : Montag bis Mittwoch 08:00 – 16:00, Donnerstag 13:00 – 18:00, Freitag 08:00 – 12:30
Datum 29.10.2024
| letzte bekannte Anschrift | Art des Bescheides |
Herrn | Venloer Straße 75 41462 Neuss | Gewerbesteuerbescheid vom 26.07.2024 |
Herrn | Jülicher Landstraße 70 41464 Neuss | Gewerbesteuerbescheid vom 20.09.2024 |
Datum 08.11.2024
| letzte bekannte Anschrift | Art des Bescheides |
Firma A & P Gastronomie-Event GmbH | Berghäuschensweg 28 41464 Neuss | Gewerbesteuerbescheid vom 27.09.2024 |