Rundfunkgebühren, Rundfunkgebührenbefreiung
Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.
Der Rundfunkbeitrag umfasst alle
- Rundfunkgeräte,
- Smartphones und
- Computer
innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.
In bestimmten Fällen können Sie sich von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreien lassen.
Zum 1. April 2005 hat sich das Antragsverfahren bei der Befreiung von der Rundfunkgebühr geändert. Der Beitragsservice der ARD, ZDF und Deutschlandradio ist selbst für die Befreiung zuständig. Auch die Befreiungsvoraussetzungen haben sich geändert.
Diese können Sie den Internetseiten des Beitragsservice in Köln entnehmen.