Unterschriften amtlich beglaubigen lassen

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Unterschriften amtlich beglaubigen lassen

Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich.

Amtliche Bestätigung der Unterschriftsleistung zum Beweis ihrer Echtheit. Die Unterschrift ist in Gegenwart des/der Bediensteten durch die unterschriftsleistende Person zu vollziehen oder von dieser anzuerkennen.

Informationen zur amtlichen Beglaubigung von Abschriften und Fotokopien finden Sie hier.

Voraussetzungen

Die Beglaubigung einer Unterschrift ist zulässig, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer (deutschen) Behörde oder einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird (§ 34 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen).

Maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Nicht beglaubigt werden

  • Unterschriften, die nach § 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (zum Beispiel Ausschlagung einer Erbschaft oder in Grundstücksangelegenheiten)
  • Unterschriften, die ohne zugehöriges Schriftstück auf einem Blanko-Papierbogen geleistet werden sollen

Der Beglaubigungsstempel ist unmittelbar neben oder unter der Unterschrift anzubringen. Es ist zu beachten, dass an den bezeichneten Stellen des vorzulegenden Schriftstückes der dafür benötigte Platz vorhanden ist.

Diese Dienstleistung können derzeit ausschließlich Neusser Bürgerinnen und Bürger (Hauptwohnsitz in Neuss) im Bürgeramt Rathaus wahrnehmen. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
  • Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, so kann eine bevollmächtigte Person das Schriftstück mit der geleisteten Unterschrift zusammen mit dem amtlichen Lichtbildausweis vorlegen, damit die Unterschrift beglaubigt wird.
  • Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 1,50 € je zu beglaubigender Unterschrift.

Die Zahlung - auch bei Kleinbeträgen - mit EC-Karte ist erwünscht!


Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Benötigte Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass)
  • das Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitung erfolgt sofort.

Weiterführende Informationen