Familienpass beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen werden kostenlose Eintrittskarten (jeweils 1 Karte mit 12 Berechtigungen pro Kalenderjahr) für städtische Bäder ausgegeben.
Hinweis: Die Beantragung können Sie direkt online vornehmen. Sie können die Dienstleistung nach vorheriger Terminvereinbarung auch an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich.
zur Online-Terminvergabe
Voraussetzungen
An bestimmte Personengruppen werden für die Kinder (im Alter von 5 bis einschließlich 17 Jahren) kostenlose Eintrittskarten für städtische Bäder ausgegeben.
Anspruchsberechtigt sind:
- Familien mit 3 oder mehr Kindern und gleichzeitigem Bezug von Wohngeld
- Alleinerziehende
- Sozialhilfeempfänger (SGB XII-Leistungsbezieher)
- Bezieher von Arbeitslosengeld II
- Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Pflegeeltern mit mindestens einem Pflegekind.
Bei Verlust der Karte oder unbrauchbar gemachter Karte erfolgt kein Ersatz!
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Den Antrag auf einen Familienpass können Sie direkt online stellen.
- Sie können die Beantragung auch persönlich im Bürgeramt vornehmen oder eine andere Person mit der Beantragung beauftragen. Hierzu benötigen wir eine schriftliche Vollmacht.
- Familienangehörige können die Karte(n) ohne schriftliche Vollmacht mit dem eigenen Ausweis abholen. Jede andere Person muss eine schriftliche Vollmacht, den eigenen sowie den Ausweis des Vollmachtgebers vorlegen.
Gebühren
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
- Die Anspruchsberechtigung muss mit einem entsprechenden Bescheid nachgewiesen werden.
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass)
Bearbeitungsdauer
- Bei persönlicher Vorsprache werden die Karten sofort ausgestellt.
- Bei Online-Beantragung erhalten Sie die Karten innerhalb von 3-4 Werktagen.
- Für auf dem Postweg verlorengegangene Karten wird kein Ersatz erstellt.