Wahlhelfer*in werden
Für die ordnungsgemäße Besetzung der Wahllokale mit Wahlvorständen ist das Wahlamt auf die Unterstützung zahlreicher ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angewiesen.
Melden Sie sich freiwillig als Wahlhelfer*in und helfen Sie mit, anstehende Wahlen durchzuführen. Ihre freiwillige Meldungen können Sie ganz bequem von zu Hause aus online einreichen.
Für Ihr Engagement wird Ihnen ein Erfrischungsgeld gezahlt, das derzeit je nach Funktion im Wahlvorstand 40,00 € oder 50,00 € beträgt.
Voraussetzungen
- Sie sind für die entsprechende Wahl oder Abstimmung wahlberechtigt.
- Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Sie können sich auf Ihre Tätigkeit mithilfe von Schulungsunterlagen und Videos vorbereiten, die Ihnen rechtzeitig vor der jeweiligen Wahl oder Abstimmung im Wahlportal der Stadt Neuss zur Verfügung gestellt werden.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Sie melden sich freiwillig als Wahlhelferin oder Wahlhelfer direkt über das Onlineformular, per E-Mail an wahlhelfer@stadt.neuss.de oder telefonisch unter 02131 90-3267 oder 02131 90-3257.
- Ihre Meldung und ein möglicher Einsatz wird von den Kolleginnen und Kollegen des Wahlamts geprüft.
- Fällt die Prüfung positiv aus, werden Sie als Wahlhelfer*in für ein bestimmtes Wahllokal einberufen. Dem Einberufungsschreiben können Sie alle für den Wahltag erforderlichen Informationen entnehmen.
- Wenige Tage nachdem Sie am Wahltag erfolgreich als Wahlfer*in tätig gewesen sind, wird Ihnen je nach ausgeübter Funktion ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 € bzw. 50,00 € ausgezahlt.
Gebühren
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.