Wechsel des Hauptwohnsitzes - Statuswechsel

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Wechsel des Hauptwohnsitzes - Statuswechsel

Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Bitte buchen Sie hierzu den Termin "Änderung Haupt-/Nebenwohnung". Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich.

Hat ein Einwohner mehr als eine gemeldete Wohnung im Inland, ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die andere/n ist/sind Nebenwohnung/en. Hauptwohnung ist grundsätzlich die vorwiegend genutzte Wohnung. Ausnahmen gelten für Ehegatten, minderjährige und unter Betreuung stehende Personen.

Wird nun eine Nebenwohnung vorwiegend genutzt, ist dies der Meldebehörde anzuzeigen, die den Status im Melderegister ändert.

Wird eine Nebenwohnung gänzlich aufgegeben, ist diese bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes abzumelden.

Folgende Besonderheiten gelten bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes:

Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben.

Voraussetzungen

Mehrere gemeldete Wohnsitze und Verlagerung der vorwiegenden Nutzung.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
  • Der Wechsel des Hauptwohnsitzes - Stauswechsel kann nicht telefonisch, postalisch oder per Mail erfolgen.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis und Reisepass bzw. Nationalpass) aller Meldepflichtigen und bei Doppelstaatlern alle Nationalpässe
  • Ausgefüllter und vom Meldepflichtigen unterschriebener Anmeldevordruck (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • Bei Minderjährigen ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.

Bearbeitungsdauer

  • Bei persönlicher Vorsprache sofort

Weiterführende Informationen