Lebensbescheinigung beantragen

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Lebensbescheinigung beantragen

Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich.

Bescheinigung über die im Melderegister zu der eigenen Person gespeicherten Daten, verbunden mit der Bestätigung, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung lebt. In der Regel wird die Bescheinigung zur Vorlage bei Rentenkassen benötigt.

Voraussetzungen

  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss in Neuss gemeldet sein.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie können die Bescheinigung mit dem "Antrag Lebensbescheinigung" (siehe Download) postalisch beantragen
  • persönlich im Bürgeramt vorsprechen oder
  • eine andere Person (mittels einer Vollmacht und Ihrem amtlichen Lichtbildausweis) beauftragen
  • Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Hinweis:
Sollten Sie die Lebensbescheinigung postalisch beantragen oder eine andere Person mittels Vollmacht beauftragen, kann nur bestätigt werden, dass Sie „laut Melderegister“ leben.

Gebühren

  • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: gebührenfrei

Benötigte Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass) der betroffenen Person
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

Bearbeitungsdauer

  • Bei persönlicher Vorsprache oder bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten, sofort.
  • Sie können auch einen schriftlichen Antrag stellen (siehe Download), die Bearbeitungszeit beträgt hierbei ca. 1 Woche.

Weiterführende Informationen

Lebensbescheinigung beantragen

Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich.

Bescheinigung über die im Melderegister zu der eigenen Person gespeicherten Daten, verbunden mit der Bestätigung, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung lebt. In der Regel wird die Bescheinigung zur Vorlage bei Rentenkassen benötigt.

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass) der betroffenen Person
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
  • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: gebührenfrei
Renteversicherung, Vorlage Rente, Meldebscheinigung, Aufenthaltsbescheinigung https://serviceportal-neuss.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/29572/show
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