Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Suche ...

Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich sein:

  • Erste Nachuntersuchung
  • Weitere Nachuntersuchung
  • Außerordentliche Nachuntersuchung

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann direkt online unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de beantragt werden und wird direkt sofort ausgestellt.
Für die Nutzung dieses Portals wird die elektronische Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) benötigt. Ist die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert, so kann diese kostenfrei im Bürgeramt eingeschaltet werden oder Sie nutzen unseren Onlinedienst (mit Anmeldung). Hierfür ist die eID-Funktion des Personalausweises nicht erforderlich.

Voraussetzungen

Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger:

  • muss in Neuss mit Hauptwohnsitz gemeldet sein
  • darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben
  • muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Den Antrag auf einen Untersuchungsberechtigungsschein können Sie direkt online stellen.
  • Sie können die Beantragung auch persönlich im Bürgeramt vornehmen oder eine andere Person beauftragen.
  • Gesetzliche Vertreter können den Untersuchungsberechtigungsschein ohne Vollmacht mit dem eigenen Ausweis abholen. Jede andere Person muss eine schriftliche Vollmacht, den eigenen sowie den Ausweis des Vollmachtgebers vorlegen.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass)

Bearbeitungsdauer

  • Die Ausstellung erfolgt bei Vorsprache sofort
  • Bei Online-Beantragung über die eID-Funktion erhalten Sie den Untersuchungsberechtigungsschein sofort
  • Bei Online-Beantragung über die Anmeldefunktion erhalten Sie den Untersuchungsberechtigungsschein in 2-3 Werktagen

Weiterführende Informationen

Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich sein:

  • Erste Nachuntersuchung
  • Weitere Nachuntersuchung
  • Außerordentliche Nachuntersuchung

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann direkt online unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de beantragt werden und wird direkt sofort ausgestellt.
Für die Nutzung dieses Portals wird die elektronische Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) benötigt. Ist die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert, so kann diese kostenfrei im Bürgeramt eingeschaltet werden oder Sie nutzen unseren Onlinedienst (mit Anmeldung). Hierfür ist die eID-Funktion des Personalausweises nicht erforderlich.

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass)
Arzt, Untersuchung, Nachuntersuchung, Minderjährige, Jugendliche, Ausbildung, UB-Schein, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Azubis https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/
Bürgerservice
Markt 2 41460 Neuss
Telefon 02131 90-3232
Fax 02131 90-2399
Außenstelle Holzheim
Bahnhofstr. 14 41472 Neuss
Telefon 02131 90-3232
Fax 02131 90-2399
Außenstelle Norf
Vellbrüggener Str. 29 - 31 41469 Neuss
Telefon 02131 90-3232
Fax 02131 90-2399