Zinssenkungsbescheinigung
Bescheinigung für die NRW.Bank zur Beantragung einer Zinssenkung.
Voraussetzungen
Seit 01.01.2022 gelten dabei folgende Einkommensgrenzen:
- Haushaltsgröße (1 Person) , Einkommensgrenze (20.420 Euro)
- Haushaltsgröße (2 Personen) , Einkommensgrenze (24.600 Euro)
- Jede weitere Person zusätzlich 5.660 Euro
- Für jedes Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 - 5 des Einkommenssteuergesetzes weitere 740 Euro
Vom Brutto-Jahreseinkommen werden die Werbungskosten (in der Regel der Arbeitnehmer-Pauschbetrag), Freibeträge sowie Abzugsbeträge bis zu 36% (grundsätzlich 12% für die Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung, 12% für die Entrichtung von Beiträgen zur Rentenversicherung sowie 12% für die Zahlung von Steuern vom Einkommen) abgesetzt.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Die Beantragung erfolgt mittels der nachstehenden Formulare (siehe Downloads). Diese können ausgefüllt im Sozialamt abgegeben (bitte Termin vereinbaren) oder auf dem Postweg zugesandt werden.
- Die Bescheinigung zur Beantragung einer Zinssenkung wird nicht direkt ausgestellt. Zur Abholung ist eine Vorsprache erforderlich.
- Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Gebühren
Bis zu 20,00 Euro.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Die für die Bearbeitung des Antrages erforderlichen Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt / Merblatt (siehe Download).