Alters- und Ehejubiläum

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Suche ...

Alters- und Ehejubiläum

Bürger und Bürgerinnen, die das 100. oder ein höheres Lebensjahr vollenden, werden auf Wunsch im Rahmen eines persönlichen Besuchs von der Stadt Neuss geehrt. Gleiches gilt bei folgenden Ehejubiläen:

  • 60 Jahre - Diamantene Hochzeit
  • 65 Jahre - Eiserne Hochzeit
  • 70 Jahre - Gnadenhochzeit
  • 75 Jahre - Kronjuwelenhochzeit

Wer wird noch geehrt?

Mit einem schriftlichen Glückwunsch werden alle Bürger und Bürgerinnen geehrt, die das 90. oder 95. Lebensjahr vollenden, sowie alle Ehepaare, die das Fest der Goldenen Hochzeit begehen; diese Paare erhalten außerdem eine Urkunde, mit der das besondere Ereignis noch einmal dokumentiert wird.

Voraussetzungen

  • Voraussetzung ist, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Neuss gemeldet sind.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
  • Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
  • Eine telefonische Beantragung ist möglich.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

bei Altersjubiläen:

  • Für die Altersehrung braucht kein Antrag gestellt werden. Bei persönlichen Ehrungen wird sich die Stadt mit dem Jubilar/ der Jubilarin bzw. mit den Verwandten in Verbindung setzen, um die Ehrung zu besprechen.

bei Ehejubiläen:

  • Bei Ehejubiläen verfügt die Verwaltung in der Regel über die Daten der Eheschließung und nimmt Kontakt zu den Jubelpaaren auf. In einigen Fällen ist Sie jedoch auf Ihre Mithilfe angewiesen, weil leider nicht von allen Ehepaaren das Datum der Eheschließung erfasst ist. Sollten Sie also keine Post von der Stadt Neuss erhalten, setzen Sie sich bitte entweder mit dem Personal- und Verwaltungsmanagement oder dem Bürgeramt in Verbindung.
Alters- und Ehejubiläum

Bürger und Bürgerinnen, die das 100. oder ein höheres Lebensjahr vollenden, werden auf Wunsch im Rahmen eines persönlichen Besuchs von der Stadt Neuss geehrt. Gleiches gilt bei folgenden Ehejubiläen:

  • 60 Jahre - Diamantene Hochzeit
  • 65 Jahre - Eiserne Hochzeit
  • 70 Jahre - Gnadenhochzeit
  • 75 Jahre - Kronjuwelenhochzeit

Wer wird noch geehrt?

Mit einem schriftlichen Glückwunsch werden alle Bürger und Bürgerinnen geehrt, die das 90. oder 95. Lebensjahr vollenden, sowie alle Ehepaare, die das Fest der Goldenen Hochzeit begehen; diese Paare erhalten außerdem eine Urkunde, mit der das besondere Ereignis noch einmal dokumentiert wird.

bei Altersjubiläen:

  • Für die Altersehrung braucht kein Antrag gestellt werden. Bei persönlichen Ehrungen wird sich die Stadt mit dem Jubilar/ der Jubilarin bzw. mit den Verwandten in Verbindung setzen, um die Ehrung zu besprechen.

bei Ehejubiläen:

  • Bei Ehejubiläen verfügt die Verwaltung in der Regel über die Daten der Eheschließung und nimmt Kontakt zu den Jubelpaaren auf. In einigen Fällen ist Sie jedoch auf Ihre Mithilfe angewiesen, weil leider nicht von allen Ehepaaren das Datum der Eheschließung erfasst ist. Sollten Sie also keine Post von der Stadt Neuss erhalten, setzen Sie sich bitte entweder mit dem Personal- und Verwaltungsmanagement oder dem Bürgeramt in Verbindung.
Alter, Ehe, Glückwunsch, Feier, Hochzeit
Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Repräsentation und Bürgerbeteiligung
Markt 2 41460 Neuss
Telefon 02131 90-2020
Fax 02131 90-2487

Frau

Cinar

Sachbearbeitung

3.171

02131 90-2025