Ausschankgenehmigung - Einmalige Gestattung
Eine "Gestattung aus besonderem Anlass" wird benötigt, um bei einer einmaligen Veranstaltung, wie z.B. einem Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest oder einer ähnlichen Veranstaltung , alkoholische Getränke entgeltlich ausschenken zu dürfen.
Wozu braucht man keine einmalige Gestattung?
- Verkauf von alkoholfreien Getränken und zubereiteten Speisen.
- Unentgeltliche Abgabe von alkoholischen Getränken
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen
-
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
- Der formlose Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Daten des Antragstellers,
- Art, Ort, Datum und Uhrzeit der Veranstaltung,
- Telefonnummer des Antragstellers
- Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer
- ggf. Sondernutzungserlaubnis
- ggf. Angaben über die Größe des Festzeltes -
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Gebühren
- Gestattung für eine natürliche / juristische Person: 60,- € pro Veranstaltung
- Gestattung für Vereine und Pfarrgemeinden: 30,- € pro Veranstaltung
Befreiungen
Nein
Ermäßigungen
Nein
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Wird die Gestattung für eine Veranstaltung erteilt, die auf öffentlicher Fläche stattfindet, muss im Vorfeld eine Sondernutzungserlaubnis beim Amt für Verkehrangelegenheiten, Rheinstraße 18, 41460 Neuss, 02131/90-3915 oder -3924, beantragt werden.
- Findet die Veranstaltung in einem Festzelt (fliegender Bau) statt, ist zusätzlich - bei einer Größe des Festzeltes, größer 75 m² - eine Abnahme durch das Bauordnungsamt der Stadt Neuss nötig. Ein Termin zur Zeltabnahme wird durch die beiden Fachämter vereinbart
Bearbeitungsdauer
- Bei persönlicher Abgabe der Unterlagen kann die Gestattung im Regelfall sofort erteilt werden.
- Ansonsten beträgt die Bearbeitungszeit ca. 8 - 10 Tage und wird nach Erteilung zugesandt.
Fristen
Der Antrag ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.