Neuausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels
- Sie haben von Ihrem Konsulat oder Ihrer Botschaft einen neuen Pass erhalten, die technische Kartennutzungsdauer ist abgelaufen oder Sie haben Ihren elektronischen Aufenthaltstitel verloren, so ist eine Neuausstellung erforderlich, ohne dass die ursprüngliche Aufenthaltserlaubnis verlängert oder neu erteilt wird.
- Aufenthaltsberechtigungen gelten als Niederlassungserlaubnis fort und werden als solche ausgestellt.
- Wenn Sie Ihren alten Pass nicht mehr besitzen, sollten Sie den Übertrag möglichst schnell vornehmen lassen, damit Sie Ihren legalen Aufenthalt dokumentieren können.
Voraussetzungen
Sie wohnen in Neuss und sind hier mit Hauptwohnsitz angemeldet.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich
Hinweis: Das Integrationsamt Neuss bittet um vorherige Terminvereinbarung. Termine können online vereinbart werden.
Bitte nutzen Sie folgenden Link: https://termine.serviceportal-neuss.de/select2?md=2
Gebühren
Die Gebühr ist abhängig vom Einzelfall.
Befreiungen
- Ja
- Eine Befreiung von der Gebühr kommt in Betracht, wenn Sie zur Bestreitung des Lebensunterhalts auf den Bezug öffentlicher Mittel angewiesen sind. Hierzu bringen Sie bitte entsprechende aktuelle Unterlagen mit, beispielsweise den Bescheid des Jobcenters oder des Sozialamtes (Bereich Grundsicherung).
Ermäßigungen
- Ja
- Über Gebührenermäßigungen wird im Einzelfall unter Berücksichtigung Ihrer besonderen persönlichen Verhältnisse entschieden.
Benötigte Unterlagen
- alter (ungültiger) Pass, sofern noch vorhanden
- neuer Pass
- ein aktuelles Lichtbild ab dem 10. Lebensjahr ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
Bearbeitungsdauer
Hinweis: Das Integrationsamt Neuss bittet um vorherige Terminvereinbarung. Termine können online vereinbart werden.Bitte nutzen Sie folgenden Link: https://termine.serviceportal-neuss.de/select2?md=2