Straßenbaustellen absichern
Vor Durchführung von Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum ist eine Anordnung des Verkehrszeichenplanes bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einzuholen. Dazu ist mindestens 10-14 Tage vor Beginn der Maßnahme ein Antrag beim Amt für Verkehrsangelegenheiten zu stellen. Gleichzeitig ist ein Lageplan mit der Darstellung der durch die Baumaßnahme entstehenden verkehrlichen Auswirkungen vorzulegen. Auf die Vorlage dieses Verkehrszeichenplanes kann verzichtet werden, wenn ein geeigneter Regelplan nach den Richtlinien über die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) angewendet werden kann.
Voraussetzungen
Notwendigkeit der Durchführung einer Baustelle im öffentlichen Straßenraum und Erfordernis der Absicherung derselben.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
- Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Gebühren
- In Abhängigkeit vom Umfang der Baumaßnahme werden Verwaltungsgebühren zwischen 10,20 und 767,00 € nach der Kostenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
- Die Begleichung kann mit EC-Karte vor Ort oder per Rechnung erfolgen.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular (siehe Download)
- Verkehrszeichenplan oder geeigneter Regelplan
Bearbeitungsdauer
- Je nach Prüfumfang der Baumaßnahme zwischen 1 und 14 Tagen