Schwerbehinderte - Parkplatz für Schwerbehinderte
Gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung besteht die Möglichkeit, für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung besondere Parkplätze einzurichten.
Voraussetzungen
- keine andere Abstellmöglichkeit (z.B. Garagenstellplatz) für den Pkw innerhalb der Wohngemeinschaft vorhanden
- örtliche Voraussetzungen müssen die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes zulassen
- Besitz eines eigenen Kraftfahrzeuges und Fähigkeit zum Führen desselben
- sofern einzelne Voraussetzungen nicht erfüllt werden, bedarf es einer Überprüfung im Einzelfall
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
- Bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen und der erforderlichen Unterlagen wird ein personenbezogener Behindertenparkplatz im öffentlichen Straßenraum eingerichtet (entsprechende Verkehrsschilder werden angeordnet).
Gebühren
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
- Cirka 4 - 6 Wochen bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen
Weiterführende Informationen
Interaktive Übersicht der Behinderten-Parkplätze in der Neusser Innenstadt