Parkerleichterung für Schwerbehinderte

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Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Schwerbehinderten

  • mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinden (Merkzeichen aG oder Bl im Schwerbehinderten-Ausweis);
  • mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen;
  • mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);
  • mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Ledenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
  • die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt;
  • mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt,

kann eine Parkerleichterung ausgestellt werden.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

  • Original des Schwerbehinderten-Ausweises oder des Feststellungsbescheides der Schwerbehinderten-Stelle.
  • Aktuelles Passfoto des Antragstellers (nur bei außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blindheit)

Bearbeitungsdauer

  • Bei persönlicher Antragsstellung:
    nach Möglichkeit sofort
  • Bei schriftlicher Beantragung:
    circa 7 bis 10 Tage Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung der Postlaufzeit.
    Sofern eine Anhörung der Schwerbehinderten-Stelle des Rhein-Kreises Neuss erforderlich ist, kann die Bearbeitung bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen.