Fahrradboxvergabe

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Fahrradboxvergabe

Die Stadt Neuss stellt Benutzern des Öffentlichen Personennahverkehrs eine Box bzw. eine Abstellanlage in eine Gebäude zur sicheren Unterbringung ihres Fahrrades an den S-Bahnhaltepunkten Norf, Neuss-Süd (Bergheimer Straße), Am Kaiser, Rheinparkcenter (An der Hammer Brücke) und Allerheiligen zur Verfügung.

Da die Boxen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung stehen und derzeit nur noch in Norf und Allerheiligen freie Kapazitäten vorhanden sind, besteht die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen.

Voraussetzungen

  • Benutzer des Öffentlichen Personennahverkehres mit Monatsfahrausweis des VRR.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen

Gebühren

  • Die Benutzung ist an den Haltepunkten Neuss-Süd, Am Kaiser und Rheinparkcenter gebührenfrei
  • an den Haltepunkten Norf und Allerheiligen wird wegen des elektronischen Schließsystemes eine einmalige Gebühr von € 20,– erhoben.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein

Benötigte Unterlagen

Zwischen Ihnen und der Stadt Neuss wird ein Benutzungsvertrag geschlossen. Für die Erstellung des Vertrages sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis
  • Monatsfahrausweis des VRR

Bearbeitungsdauer

  • Bei persönlicher Antragsstellung:
    nach Möglichkeit sofort 
  • Bei schriftlicher Beantragung:
    circa 7 bis 10 Tage Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung der Postlaufzeit 
  • Bei Antragsstellung per Fax:
    circa 3 bis 5 Tage Bearbeitungszeit 
  • Bei Antragstellung per E-Mail
    circa 3 bis 5 Tage Bearbeitungszeit
Fahrradboxvergabe

Die Stadt Neuss stellt Benutzern des Öffentlichen Personennahverkehrs eine Box bzw. eine Abstellanlage in eine Gebäude zur sicheren Unterbringung ihres Fahrrades an den S-Bahnhaltepunkten Norf, Neuss-Süd (Bergheimer Straße), Am Kaiser, Rheinparkcenter (An der Hammer Brücke) und Allerheiligen zur Verfügung.

Da die Boxen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung stehen und derzeit nur noch in Norf und Allerheiligen freie Kapazitäten vorhanden sind, besteht die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen.

Zwischen Ihnen und der Stadt Neuss wird ein Benutzungsvertrag geschlossen. Für die Erstellung des Vertrages sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis
  • Monatsfahrausweis des VRR
  • Die Benutzung ist an den Haltepunkten Neuss-Süd, Am Kaiser und Rheinparkcenter gebührenfrei
  • an den Haltepunkten Norf und Allerheiligen wird wegen des elektronischen Schließsystemes eine einmalige Gebühr von € 20,– erhoben.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein
Garage für Fahrräder, Fahrräder sicher abstellen
Amt für Verkehrsangelegenheiten
Rheinstr. 18 41460 Neuss
Telefon 02131 90-3901
Fax 02131 90-2490