Eheschließung anmelden
Seit 01.07.1998 ist der Begriff des Aufgebotes weggefallen. An seine Stelle ist die Anmeldung der Eheschließung getreten. Auch wenn einiges im Eherecht geändert wurde, so wird weiterhin die Ehefähigkeit geprüft, um etwaige Ehehindernisse zu ermitteln.
Bei vorliegender Ehefähigkeit, wird die Anmeldung vorgenommen und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das heißt, dass Ihr Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muss. Auch wenn Sie schon sehr frühzeitig planen, beachten Sie bitte, dass die Anmeldung der Ehe auch dann erst frühestens sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen kann.
Ein Eheschließungstermin kann bereits ein Jahr im Voraus in unserem Traukalender reserviert werden.
Traukalender-Online der Stadt Neuss
Ihren Eheschließungstermin können Sie ab sofort auch online beantragen.
Bei manchen Konstellationen kann der Traukalender Ihre Anfrage nicht verarbeiten. Dies hängt mit einer möglichen, längeren Prüfdauer zusammen. In diesen Fällen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: standesamt@stadt.neuss.de.
Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail Daten zu jedem Verlobten an. Beachten Sie hierzu bitte den entsprechenden Hinweis unter „Hinweise und Besonderheiten” weiter unten im Artikel.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Bitte vereinbaren Sie einen Termin über unsere E-Mail-Adresse: standesamt@stadt.neuss.de.
Per Mail können bereits erste Informationen über den weiteren Ablauf individuell ausgetauscht werden. - Sobald alle besprochenen Unterlagen beschafft wurden, kann der Termin zur Anmeldung der Eheschließung vereinbart werden.
Gebühren
Bei Anmeldung der Eheschließung (ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung)
- wenn deutsches Recht zu beachten ist 40,00 Euro
- wenn ausländisches Recht zu beachten ist 66,00 Euro
- wenn für einen Staatsangehörigen eines Vertragsstaates (Österreich, Luxemburg oder Schweiz) ein Ehefähigkeitszeugnis beschafft werden muss 40,00 Euro
Weitere Gebühren, z.B. für Erklärungen zur Namensführung oder Eidesstattliche Versicherungen, Aufenthaltsbescheinigungen oder Urkunden, Trauungen an Samstagen oder außerhalb des Rathauses, fallen zusätzlich bei der Anmeldung an.
Die gesamten Verwaltungsgebühren können im Standesamt Neuss bar oder mit EC-Karte, Kreditkarte oder Debit-Karte bezahlt werden.
Benötigte Unterlagen
- Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben.
- Alle genannten Urkunden sind als Original und nicht als Kopie einzureichen.
- Es können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig sein.
Hinweise und Besonderheiten
Anmeldung zur Eheschließung
Das Standesamt Neuss rät Ihnen, sich im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung per E-Mail über die erforderlichen Unterlagen zu informieren. Welche Dokumente Sie einreichen müssen, richtet sich nach persönlichen Voraussetzungen der Verlobten.
Bei Ihrer Mail an standesamt@stadt.neuss.de geben Sie bitte die nachfolgenden Daten beider Verlobten an:
- Vorname(n):
- Familienname(n):
- Adresse:
- Geburtsort:
- Geburtstag:
- Familienstand (ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, etc.):
- Telefonnummer:
- Nationalität:
Wenn Familienstand nicht ledig:
- Wie oft waren Sie bereits verheiratet?
- Wo waren die Eheschließungen?
- Wann haben diese stattgefunden (Hochzeitsdatum)?
- Welche Institution hat die Scheidung(en) wann vorgenommen (Gericht und Ort)?
- Wie viele gemeinsame Kinder haben Sie? Wo sind diese geboren
- Wann soll die Eheschließung stattfinden?