Eheschließung anmelden
Seit 01.07.1998 ist der Begriff des Aufgebotes weggefallen. An seine Stelle ist die Anmeldung der Eheschließung getreten. Auch wenn einiges im Eherecht geändert wurde, so wird weiterhin die Ehefähigkeit geprüft, um etwaige Ehehindernisse zu ermitteln.
Liegt kein Ehehindernis vor, wird die Anmeldung vorgenommen und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das heißt, dass Ihr Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muß. Wenn Sie schon sehr frühzeitig planen, beachten Sie bitte, dass die Anmeldung auch frühestens sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen kann. Allerdings gibt es bei Auslandsbeteiligung auch Ausnahmen mit kürzerer Geltungsdauer.
Ein Eheschließungstermin kann bereits ein Jahr im Voraus telefonisch reserviert werden.
Traukalender-Online der Stadt Neuss
Ihren Eheschließungstermin können Sie ab sofort auch online beantragen.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
- Grundsätzlich gilt, dass die Partner die Eheschließung gemeinsam und persönlich anmelden sollen. Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, so kann er den Anderen bevollmächtigen (Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung).
Gebühren
Bei Anmeldung der Eheschließung, ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung
- wenn deutsches Recht zu beachten ist 40,00 Euro
- wenn ausländisches Recht zu beachten ist 66,00 Euro
- wenn für einen Staatsangehörigen eines Vertragsstaates (Österreich, Luxemburg oder Schweiz) ein Ehefähigkeitszeugnis beschafft werden muss 40,00 Euro
Weitere Gebühren, z.B. für Erklärungen zur Namensführung oder Eidesstattliche Versicherungen, Aufenthaltsbescheinigungen oder Urkunden fallen bei der Anmeldung an.
Die gesamten Verwaltungsgebühren können im Standesamt Neuss bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Benötigte Unterlagen
Hinweis: Die Inhalte werden derzeit überarbeitet.
Wir bitten um Verständnis.