Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
Soll eine Ehe im Ausland geschlossen werden, kann es sein, dass die ausländischen Heiratsbehörden/Standesämter von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis fordern.
Das Ehefähigkeitszeugnis muss bei dem Standesamt beantragt werden, in dessen Bezirk ein deutscher Partner seinen/ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit.
Deutsche Staatsangehörige, welche im Ausland leben, können zudem über die deutsche Botschaft in Ihrem Land ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. In diesem Fall werden alle benötigten Unterlagen von der Botschaft an das zuständige deutsche Standesamt übersandt. Dies hat den Vorteil, dass Sie nicht zwingend nach Deutschland einreisen müssen.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses kann mündlich oder schriftlich gestellt werden.
Dazu müssen sämtlich notwendige Unterlagen im Original zugesandt oder vorgelegt werden.
Welche dies sind können wir Ihnen auflisten, sobald Sie uns vorab eine E-Mail den folgenden Daten beider Verlobten zugesandt haben:
- Vorname(n):
- Familienname(n):
- Adresse:
- Geburtsort:
- Geburtstag:
- Familienstand (ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, etc.):
- Telefonnummer:
- Nationalität:
Wenn Familienstand nicht ledig:
- Wie oft waren Sie bereits verheiratet?
- Wo waren die Eheschließungen?
- Wann haben diese stattgefunden (Hochzeitsdatum)?
- Welche Institution hat die Scheidung(en) wann vorgenommen (Gericht und
Ort)? - Wie viele gemeinsame Kinder haben Sie? Wo sind diese geboren
- Wann soll die Eheschließung stattfinden?
Mail an: standesamt@stadt.neuss.de
Sobald Sie alle Unterlagen besorgt haben, vereinbaren Sie bitte per Mail einen Termin zur Beantragung/Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, sofern keine schriftliche Antragstellung erfolgen soll.Gebühren
- wenn deutsches Recht zu beachten ist: 40,00 Euro
- wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 66,00 Euro
- in selten Fällen fallen weitere Gebühren an
Benötigte Unterlagen
Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original zugesandt oder vorgelegt werden.Hinweise und Besonderheiten
Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab Ausstellung nur 6 Monate gültig. Haben Sie innerhalb dieser 6 Monate nicht geheiratet, muss ein weiteres Ehefähigkeitszeugnis beantragt werden.
Manchmal benötigen Sie eine Apostille, welche an das Ehefähigkeitszeugnis angebracht werden soll. Sie erfahren von Ihrem Heiratsstandesamt im Ausland, ob dies nötig ist. Informationen zur Apostille erhalten Sie bei der Bezirksregierung Düsseldorf: