Geburt beurkunden
Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird. Also ist das Standesamt Neuss für alle im Stadtgebiet geborenen Kinder zuständig.
Voraussetzungen
- Das Kind wurde in Neuss geboren
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich
Gebühren
- Geburtsurkunde 12 Euro
- Internationale Geburtsurkunde 12 Euro
- für jede weitere Geburtsurkunde, die gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt 6 Euro
Befreiungen
- Urkunde für die Krankenkasse (Mutterschaftshilfe)
- Urkunde für den Antrag auf Kindergeld
- Urkunde für den Antrag auf Elterngeld
werden einmalig ausgestellt und sind gebührenfrei
Benötigte Unterlagen
Sind die Eltern miteinander verheiratet:
- eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters oder
- die ausländische Heiratsurkunde mit Übersetzung
Ist die Mutter ledig:
- beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und wurde die Vaterschaft bereits vor Geburt des Kindes anerkannt, werden vom Vater die gleichen Unterlagen benötigt.
- Zusätzlich eine Fotokopie der Vaterschaftsanerkennung und ggf.
- die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge
Ist die Mutter geschieden oder verwitwet:
- eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters
- die ausländische Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil oder
- eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit dem Vermerk, dass der Ehemann verstorben ist oder
- die ausländische Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde des Ehemannes
Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen.
Übersetzungen müssen von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher gefertigt worden sein.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.