Abbrennen von Feuerwerkskörpern
Außerhalb des 31.12. und des 01.01. dürfen Feuerwerkskörper Klasse 2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes abgebrannt werden.
Klasse 2 bedeutet: Kleinfeuerwerke, die auch von nicht als Pyrotechniker ausgebildeten Personen abgebrannt werden dürfen.