Schwerbehindertenausweis beantragen
Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich.
Für betroffene Einwohnerinnen und Einwohner wird ein Ausweis für schwerbehinderte Menschen im neuen Scheckkartenformat ausgestellt.
Voraussetzungen
Grad der Behinderung von 50 oder mehr
Gebühren
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
Für die Erstausstellung eines Ausweises für schwerbehinderte Menschen sowie für die Änderung des Grades der Schwerbehinderung können Sie den hier abgestellten Antrag verwenden. Diesen Antrag können Sie mit allen erforderlichen Unterlagen und einem aktuellen Lichtbild im Passbildformat beim Bürgeramt abgeben oder unmittelbar an die für Neusser Einwohner/innen zuständige Stelle senden:
Rhein-Kreis NeussSchwerbehindertenstelle
Auf der Schanze 4
41515 Grevenbroich
Den Verlust eines Ausweises für schwerbehinderte Menschen können Sie beim Bürgeramt anzeigen. Bitte bringen Sie hierzu möglichst auch das Aktenzeichen Ihres Schwerbehindertenausweises mit.
Ihre Unterlagen werden dann zuständigkeitshalber an die Schwerbehindertenstelle des Rhein-Kreises Neuss weitergeleitet.
Die vor dem 1. September 2014 ausgestellten (alten) Ausweise behalten ihre Gültigkeit. Die Verlängerung können Sie beim Bürgeramt vornehmen lassen, sofern noch ein entsprechendes Verlängerungsfeld frei ist.
Allgemeine Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass)
- Ein aktuelles Lichtbild im Passbildformat (für alle Personen ab 10 Jahre)