Halterauskünfte
Eine Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister kann zur Verfolgung von Rechtsansprüchen beantragt werden.
Für diese Dienstleistung ist Rhein-Kreis Neuss zuständig. Kontaktinformationen und ausführliche Informationen zu der Dienstleistung finden Sie auf der Homepage vom Rhein-Kreis Neuss.