Urkunden-Service online

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Urkunden-Service online

Sie benötigen eine aktuelle Urkunde?

Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie ganz bequem von zu Hause aus online beantragen.

Das Standesamt stellt nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG) folgende Personenstandsurkunden aus:

  1. aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke,
  2. aus dem Eheregister Eheurkunden;
  3. aus dem Lebenspartnerschaftsregister Lebenspartnerschaftsurkunden;
  4. aus dem Geburtenregister Geburtsurkunden,
  5. aus dem Sterberegister Sterbeurkunden.

Urkunden aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister werden auch mehrsprachig ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Neuss nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Neuss registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Standesamt Neuss nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Neuss war oder eine Geburt im Ausland im Neusser Standesamt nachbeurkundet wurde.

Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass

  • Geburtsurkunden, für Geburten älter als 110 Jahre
  • Sterbeurkunden, für Sterbefälle älter als 30 Jahre
  • Eheurkunden, für Eheschließungen älter als 80 Jahre

nicht mehr beim Standesamt beantragt werden können.

Sollte der in Neuss beurkundete Personenstandsfall länger zurückliegen, als die angegebenen Fristen, wenden Sie sich bitte an das Neusser Stadtarchiv.

Gebühren

  • Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde beträgt 12,00 Euro und für jede weitere Urkunde (Zweitschrift) des gleichen Formats desselben Personenstandsfalles 6 Euro.
  • Im Online-Portal können folgende Bezahlmöglichkeiten genutzt werden:

Online-Zahlungsmöglichkeiten: Giropay, Paypal

Benötigte Unterlagen

Wer kann die Ausstellung von Urkunden online beantragen und welche Unterlagen sind vorzuweisen?

  1. der Betroffene selbst
    (bitte Kopie des Personalausweises hochladen)
  2. sein Ehegatte oder Lebenspartner
    (bitte Kopie des Personalausweises hochladen)
  3. Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person
    (bitte Kopie des Personalausweises hochladen)
  4. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person
    (bitte Kopie des Personalausweises hochladen)
  5. derjenige, der ein rechtliches Interesse an der Urkunde belegen kann
    (bitte Kopie des Personalausweises und entsprechenden Nachweis hochladen
    z.B. Mietvertrag/Schreiben der anfordernden Stelle)
  6. derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter 1.-5. vorlegt
    (bitte Kopie des Personalausweises und Vollmacht hochladen)

Bearbeitungsdauer

  • Bei Online-Beantragung erfolgt der Versand der Urkunde per Post innerhalb von wenigen Werktagen.
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Das Standesamt stellt nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG) folgende Personenstandsurkunden aus:

  1. aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke,
  2. aus dem Eheregister Eheurkunden;
  3. aus dem Lebenspartnerschaftsregister Lebenspartnerschaftsurkunden;
  4. aus dem Geburtenregister Geburtsurkunden,
  5. aus dem Sterberegister Sterbeurkunden.

Urkunden aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister werden auch mehrsprachig ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Neuss nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Neuss registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Standesamt Neuss nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Neuss war oder eine Geburt im Ausland im Neusser Standesamt nachbeurkundet wurde.

Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass

  • Geburtsurkunden, für Geburten älter als 110 Jahre
  • Sterbeurkunden, für Sterbefälle älter als 30 Jahre
  • Eheurkunden, für Eheschließungen älter als 80 Jahre

nicht mehr beim Standesamt beantragt werden können.

Sollte der in Neuss beurkundete Personenstandsfall länger zurückliegen, als die angegebenen Fristen, wenden Sie sich bitte an das Neusser Stadtarchiv.

Wer kann die Ausstellung von Urkunden online beantragen und welche Unterlagen sind vorzuweisen?

  1. der Betroffene selbst
    (bitte Kopie des Personalausweises hochladen)
  2. sein Ehegatte oder Lebenspartner
    (bitte Kopie des Personalausweises hochladen)
  3. Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person
    (bitte Kopie des Personalausweises hochladen)
  4. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person
    (bitte Kopie des Personalausweises hochladen)
  5. derjenige, der ein rechtliches Interesse an der Urkunde belegen kann
    (bitte Kopie des Personalausweises und entsprechenden Nachweis hochladen
    z.B. Mietvertrag/Schreiben der anfordernden Stelle)
  6. derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter 1.-5. vorlegt
    (bitte Kopie des Personalausweises und Vollmacht hochladen)
  • Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde beträgt 12,00 Euro und für jede weitere Urkunde (Zweitschrift) des gleichen Formats desselben Personenstandsfalles 6 Euro.
  • Im Online-Portal können folgende Bezahlmöglichkeiten genutzt werden:

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