Niederlassungserlaubnis für Selbstständige

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Niederlassungserlaubnis für Selbstständige

Voraussetzungen

  • Schriftlicher Antrag

Bitte stellen Sie einen Antrag beim Integrationsamt der Stadt Neuss.
Fügen Sie Ihrem Antrag bitte folgende Dokumente bei (in Kopie):

  • 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis für eine unternehmerische Tätigkeit (keine freiberufliche)

Ihre Aufenthaltserlaubnis muss nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2a Aufenthaltsgesetz für eine selbständige, unternehmerische Tätigkeit erteilt worden sein.

  • Wenn Sie freiberuflich mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz tätig sind, kann Ihnen die Niederlassungserlaubnis erst nach 5 Jahren erteilt werden. Es gelten dann auch andere Voraussetzungen.

 

  • Ausreichende Einkünfte

Das Einkommen aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit muss den Lebensunterhalt für Sie und Ihre Familienangehörigen sichern können. Einkünfte Ihrer Familienangehörigen oder Gewinne aus Kapital-Vermögen können nicht berücksichtigt werden.

 

  • Ausreichende Krankenversicherung

Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen. Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert. Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung.

 

  • Altersvorsorge

Bei Vollendung des 67. Lebensjahres müssen Sie entweder eine monatliche Rente von 1.332,36 Euro (für mindestens 12 Jahre) erhalten oder ein Vermögen von 194.631,00 Euro besitzen.

 

  • Keine Straftaten

Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern.

 

  • Hauptwohnsitz in der Stadt Neuss

Gebühren

  • 124,00 Euro für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis
  • 28,80 Euro für türkische Staatsangehörige, die ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen ARB 1/80 erworben haben

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Nationalpass, zusammen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis

Ihre Aufenthaltserlaubnis muss nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2a Aufenthaltsgesetz erteilt worden sein.
Wenn Sie freiberuflich tätig sind, können Sie die Niederlassungserlaubnis frühestens nach 5 Jahren erhalten.

 

  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto

 

  •  Prüfungsbericht (ausgefüllt)

Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte

 

  • Mietvertrag oder Kaufvertrag

Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.

  • Krankenversicherung

Bitte legen Sie entweder die Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder die Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung vor.

  • Altersvorsorge

Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe Abschnitt „Voraussetzungen") erbringen durch eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung, eigenes Vermögen, erworbene Rentenanwartschaften oder Betriebsvermögen.

 

  • Bescheinigungen zum Integrationskurs

"Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs bzw. Bescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests

  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in der Stadt Neuss

 

  • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters

Hinweise und Besonderheiten

Hinweis: Das Integrationsamt Neuss bittet um vorherige Terminvereinbarung. Termine können online vereinbart werden. 
Bitte nutzen Sie folgenden Link: https://termine.serviceportal-neuss.de/select2?md=2