Niederlassungserlaubnis (allgemein)

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Niederlassungserlaubnis (allgemein)

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Schriftlicher Antrag

Bitte stellen Sie einen Antrag beim Integrationsamt der Stadt Neuss.
Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen" genannten Dokumente bei (in Kopie).

  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren

Die Aufenthaltserlaubnis muss erteilt worden sein für

  • das Zusammenleben mit einem ausländischen Familienangehörigen,
  • eine Beschäftigung,
  • eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit oder
  • aus humanitären Gründen.

Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wurde, können auch Zeiten eines Asylverfahrens mit angerechnet werden. Zeiten, in denen lediglich eine Duldung ausgestellt wurde, können nicht angerechnet werden.

Für Inhaber einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 24, § 25 Absatz 4 Satz 1, § 25 Absatz 4a Satz 1 oder § 25 Absatz 4b Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann keine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

 

  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland


  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse


  • Gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen

Sie dürfen keine öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe).

Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Einkommen auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.

  • Altersvorsorge

Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden.

Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zur Altersvorsorge auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.

  • Ausreichende Krankenversicherung

Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen. Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert. Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung.

  • keine Straftaten

Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern.

  • Hauptwohnsitz in der Stadt Neuss

Gebühren

  • 113,00 Euro für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis
  • 28,80 Euro für türkische Staatsangehörige, die ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen ARB 1/80 erworben haben

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Nationalpass

  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
  •  
  • Einkommensnachweise

Die Nachweise zum Lebensunterhalt können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden (siehe unter "Voraussetzungen").

Bei Arbeitnehmern:

  • Arbeitsvertrag,
  • aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage),
  • Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate und
  • Rentenversicherungsverlauf

Bei Selbständigen und Freiberuflern:

  • Ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen, wie zum Beispiel einen Auszug aus dem Handelsregister
  • Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte.
  • letzter Steuerbescheid

Bei Rentnern, Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung:

  • Rentenbescheid
  • Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder
  • Aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit oder
  • Aussagekräftiges fachärztliches Attest

 

  • Krankenversicherung

    Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder wenn Sie privat krankenversichert sind, die Versicherungs-Police und Nachweise über gezahlte Beiträge (zum Beispiel Kontoauszüge).

 

  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche

Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohnkosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.

  • Bescheinigungen zum Integrationskurs (sofern vorhanden)

Bitte legen Sie das "Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs oder eineBescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests vor.
Die Bescheinigungen erleichtern die Prüfung des Antrags. Sie können bei Vorsprache Ihre ausreichenden Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung aber auch anders nachweisen.

  • Altersvorsorge

Bitte legen Sie eine Renteninformation oder Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung oder einen Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer sonstigen Versicherung- oder Versorgungseinrichtung vor.

Die Nachweise zur Altersvorsorge können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.

  • Nachweise über den Bezug von sonstigen Leistungen

Sie bekommen Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld oder ähnliche Leistungen?
Dann legen Sie bitte entsprechende Nachweise (z. B. Bescheid) vor.

  • Nachweis über Hauptwohnsitz in der Stadt Neuss (Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung oder Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters)

 


Weiterführende Informationen

Hinweis: Das Integrationsamt Neuss bittet um vorherige Terminvereinbarung. Termine können online vereinbart werden. 
Bitte nutzen Sie folgenden Link: https://termine.serviceportal-neuss.de/select2?md=2