Aufnahme ins Wählerverzeichnis für Zuziehende

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Aufnahme ins Wählerverzeichnis für Zuziehende

Sollten Sie für die Europawahl 2024 am Stichtag des 28. April 2024 von Amts wegen in ein Wählverzeichnis einer anderen Gemeinde in Deutschland eingetragen worden sein, so führt ein Umzug nach Neuss zu keiner Veränderung im Wählerverzeichnis - Sie wählen weiterhin in Ihrer Fortzugsgemeinde. Sollten Sie in Neuss wählen wollen, müssen Sie einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt der Stadt Neuss stellen. 

Voraussetzungen

  • Sie sind wahlberechtigt und wurden von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis einer anderen Gemeinde in Deutschland eingetragen.
  • Sie haben sich nach dem 28.04.2024 in Neuss angemeldet.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie stellen einen förmlichen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis, der bis zum 19.05.2024 beim Wahlamt eingehen muss. 
  • Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Aufnahme ins Wählerverzeichnis für Zuziehende

Sollten Sie für die Europawahl 2024 am Stichtag des 28. April 2024 von Amts wegen in ein Wählverzeichnis einer anderen Gemeinde in Deutschland eingetragen worden sein, so führt ein Umzug nach Neuss zu keiner Veränderung im Wählerverzeichnis - Sie wählen weiterhin in Ihrer Fortzugsgemeinde. Sollten Sie in Neuss wählen wollen, müssen Sie einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt der Stadt Neuss stellen. 

Europawahl, Wahlberechtigung, Wählerverzeichnis, Wahlrecht, Umzug, Anmeldung, Abmeldung https://www.neuss.de/antrag-auf-aufnahme-ins-wvz-bei-zuzug-nach-neuss-4.pdf
Wahlen und Abstimmungen
Markt 2 41460 Neuss