Aufnahme ins Wählerverzeichnis für Zuziehende

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Aufnahme ins Wählerverzeichnis für Zuziehende

Sollten Sie für die Bundestagswahl 2025 am Stichtag des 10.01.2025 von Amts wegen in ein Wählverzeichnis einer anderen Gemeinde in Deutschland eingetragen worden sein, so führt eine Anmeldung in Neuss nach dem 10.01.2025 zu keiner Veränderung im Wählerverzeichnis. Sie wählen weiterhin an Ihrem alten Wohnort. Sollten Sie in Neuss wählen wollen, müssen Sie einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt der Stadt Neuss stellen. 

Voraussetzungen

  • Sie sind wahlberechtigt und wurden von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis einer anderen Gemeinde in Deutschland eingetragen.
  • Sie haben sich nach dem 10.01.2025 in Neuss angemeldet.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie stellen einen förmlichen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis, der bis zum 02.02.2025 beim Wahlamt eingehen muss. 
  • Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.