Aufnahme ins Wählerverzeichnis für Rückkehrende aus dem Ausland

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Aufnahme ins Wählerverzeichnis für Rückkehrende aus dem Ausland

Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum vom 29.04.2024 bis zum 19.05.2024 müssen wahlberechtigte Deutsche einen neuen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen, um zur Europawahl 2024 in Deutschland wählen zu können.

Voraussetzungen

  • Sie sind zur Europawahl wahlberechtigt.
  • Sie besitzten die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie leben im Ausland.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie stellen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrende aus dem Ausland, der bis zum 19.05.2024 dem Wahlamt zugegangen sein muss.
  • Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Aufnahme ins Wählerverzeichnis für Rückkehrende aus dem Ausland

Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum vom 29.04.2024 bis zum 19.05.2024 müssen wahlberechtigte Deutsche einen neuen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen, um zur Europawahl 2024 in Deutschland wählen zu können.

Europawahl, Wahlberechtigung, Wählerverzeichnis, Wahlrecht, Ausland, Rückkehr, Rückkehrer https://www.neuss.de/antrag-auf-aufnahme-ins-wvz-fuer-rueckkehrende-aus-dem-ausland-euwo_anl01-3.pdf
Wahlen und Abstimmungen
Markt 2 41460 Neuss