Aufnahme ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche

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Aufnahme ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche

Wahlberechtigt zur Europawahl 2024 sind auch sogenannte Auslandsdeutsche, also Deutsche, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und

  • nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Sie an der Europawahl teilnehmen, müssen Sie einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Voraussetzungen

  • Sie sind zur Europawahl wahlberechtigt.
  • Sie besitzten die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie leben im Ausland.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie stellen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche, der dem Wahlamt bis zum 19.05.2024 zugegangen sein muss.
  • Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie Briefwahlunterlagen.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Aufnahme ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche

Wahlberechtigt zur Europawahl 2024 sind auch sogenannte Auslandsdeutsche, also Deutsche, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und

  • nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Sie an der Europawahl teilnehmen, müssen Sie einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Europawahl, Wahlberechtigung, Wählerverzeichnis, Wahlrecht, Auslandsdeutsche, Auslandsdeutscher, Ausland https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/56e4a94b-def6-4953-b97a-a9eec316e2b7/euwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf
Wahlen und Abstimmungen
Markt 2 41460 Neuss