Anliegerbescheinigung beantragen

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Anliegerbescheinigung beantragen

In der Anliegerbescheinigung erhalten Sie Informationen darüber, ob

  • für ein Grundstück Erschließungsbeiträge, Kanalanschlussbeiträge oder Kostenerstattungsbeträge bereits erhoben wurden
  • Erschließungsbeiträge, Kanalanschlussbeiträge oder Kostenerstattungsbeträge zukünftig noch erhoben werden
  • oder aus einem früheren Beitragsverfahren noch Erschließungsbeiträge, Kanalanschlussbeiträge oder Kostenerstattungsbeträge offen sind.

Wozu benötige ich eine Anliegerbescheinigung?

Erschließungsbeiträge, Kanalanschlussbeiträge und Kostenerstattungsbeträge können eine durchaus deutliche finanzielle Belastung für ein Grundstück sein. Daher sind Auskünfte zu diesen Beiträgen wichtig

  • beim An- und Verkauf von Grundstücken
  • bei der Finanzierung von Grunderwerb und
  • bei der Erstellung eines Wertgutachtens zu einem Grundstück.

Voraussetzungen

Informationen zu Beiträgen für ein Grundstück erhalten Sie, wenn Sie

  • Eigentümer/in des Grundstückes sind
  • eine Vollmacht des Grundstückseigentümers / der Grundstückseigentümerin oder eines deutschen Gerichtes vorlegen können.

Gebühren

  • Die Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung beträgt 40,00 EUR.

Benötigte Unterlagen

  • Sofern Sie nicht Eigentümer/in des Grundstücks sind, ist eine Vollmacht des Grundstückseigentümers / der Grundstückseigentümerin oder eines deutschen Gerichtes erforderlich.

Bearbeitungsdauer

  • Die mittlere Bearbeitungszeit beträgt bei Vorliegen aller Antragsunterlagen ca. 10 Arbeitstage.

Weiterführende Informationen

Erschließungsbeiträge

Die Stadt Neuss ist verpflichtet, für die erstmalige Fertigstellung einer Erschließungsanlage Beiträge nach dem Baugesetzbuch zu erheben.
Erschließungsanlagen sind Straßen, Geh- und Radwege, Parkplatzanlagen, Straßenbeleuchtung und straßenbegleitende Grünanlagen.

Kanalanschlussbeiträge

Das Kanalnetz dient unter anderem auch der Entwässerung von Grundstücken. Hierfür wird ebenfalls ein Beitrag grundstücksbezogen erhoben.

Kostenerstattungsbeträge

Baumaßnahmen sind in der Regel mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Zum Ausgleich solcher Eingriffe können die Durchführungskosten solcher Maßnahmen grundstücksbezogen erhoben werden