Beistandschaft
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beistandschaft:
Welcher Ansprechpartner/ welche Ansprechpartnerin für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamen Ihrers Kindes:
Buchstaben | Beistand | Etage/Zimmer | Telefon-Nr. |
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A - E | Herr Remiorz | 4.911 | 02131 / 90-5327 |
G – Hek, M | Herr Schmitz | 4.928 | 02131 / 90-5150 |
Hel – L, N | Frau Schmalbach | 4.910 | 02131 / 90-5103 |
O – S | Frau Heyers | 4.915 | 02131 / 90-5102 |
F, T – Z | Frau Magon | 4.927 | 02131 / 90-5151 |
Was ist eine Beistandschaft?
Eine Beistandschaft ist ein kostenloses, freiwilliges Hilfsangobt des Jugendamtes. Es richtet sich an alle werdenden Mütter sowie alleinerziehende Mütter und Väter. Sie erhalten auf Wunsch Beratung und Unterstützung.
Eine Beistandschaft wird durch einen schriftlichen Antrag an das Jugendamt eingerichtet und kann jederzeit wieder beendet werden. Die Rechte der Eltern werden durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Eine Beistandschaft kann bereits vor der Geburt des Kindes beantragt werden, wenn die werdende Mutter nicht verheiratet ist. Nach der Geburt kann sie jederzeit bis zur Volljährigkeit des Kindes beantragt werden. Der Beistand kann das Kind dann gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil und auch vor Gericht vertreten.
Leistungen
- Die Anerkennung und Feststellung der Vaterschaft (siehe auch: Beurkundung)
- Die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (siehe auch: Unterhaltsvorschuss)
- Beratung zur Personensorge
- Informationen über weitere rechtliche Ansprüche anlässlich der Geburt
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.
In Erziehungsfragen, bei Familienkonflikten und Krisen, Überforderung im Alltag, Erziehungsprobleme, Schulschwierigkeiten, Trennung und Scheidung, Arbeitslosigkeit und Verschuldung berät Sie der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Neuss.