Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge
Städtebauliche Verträge nach Baugesetzbuch
- Durchführungsverträge bei Vorhabenbezogenen Erschließungsplänen (VEP)
- Erschließungssicherungsverträge
- Finanzierungsverträge für Erschließungsmaßnahmen
- Sonstige Verträge bei baulichen Eingriffen in den öffentlichen Raum
Beiträge nach Baugesetzbuch und Bundesnaturschutzgesetz
- Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage
- Kostenerstattungen für den Ausgleich eines Eingriffs in Natur und Umwelt
Anliegerbescheinigungen
- Bescheinigungen zur Fragestellung, ob Grundstücke noch zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden können oder ob erkennbar die Erhebung von Straßenbaubeiträgen zu erwarten ist.
- Anträge können formlos per Mail an das Bauverwaltungsamt unter der Mailanschrift bauverwaltung@stadt.neuss.de gerichtet werden.
- Der Antrag muss die Angaben zum Grundstück, also postalische Anschrift, Gemarkung, Flur und Flurstück, beinhalten. Bei Eigentumswohnungen sind zusätzlich die Grundbuchblattnummer und die Miteigentumsanteile anzugeben.
- Antragsteller, die nicht Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, müssen eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen.
- Die mittlere Bearbeitungszeit beträgt bei Vorliegen aller Antragsunterlagen ca. 10 - 12 Arbeitstage.
- Die Auskunft ist gebührenpflichtig und beträgt 40€.
Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
Funktion | Name | Zimmer, Telefon |
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Sachgebietsleitung | Frau Klein-Kunz | 1.25 02131 90-6007 |
Frau Meyer | 1.20 02131 90-6008 | |
Herr Schmitz | 1.20 02131 90-6004 | |
Herr Schulze | 1.22 02131 90-6009 | |
Herr Sczech | 1.21 02131 90-6013 |