Verpflichtungserklärung

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Verpflichtungserklärung

Drittstaatsangehörige, die nach Deutschland kommen möchten, müssen unter anderem nachweisen, dass sie in der Lage sind, den Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts sicher zu stellen. Dieser Nachweis kann unter anderem auch durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung erbracht werden.

In einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich jemand (in der Regel Verwandte oder Bekannte), für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthalts in Deutschland anfallen (können).

Ein solcher Nachweis wird in der Regel von den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulaten) verlangt, bevor ein Einreisevisum ausgestellt wird.

Informationen zum Verfahren zur Erteilung eines Visums für die Einreise nach Deutschland erhalten Sie unter folgendem Link:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/-/606772?openAccordionId=item-606470-2-panel

 

Hinweis: Das Integrationsamt Neuss bittet um vorherige Terminvereinbarung. Bitte kontaktieren Sie hierzu Frau Karasungur,
Tel. 02131/90-5738.

Verpflichtungserklärungen (Einladung) für Touristen

In den meisten Fällen, bei denen eine Verpflichtungserklärung erforderlich ist, handelt es sich um so genannte Einladungen von Ausländerinnen und Ausländern, die als Tourist nach Deutschland kommen möchten.

Eine Verpflichtungserklärung für die Ausstellung eines so genannten Touristenvisums (Aufenthalt für höchstens 3 Monate ohne Erwerbstätigkeit) erhalten Sie im Rathaus, Zimmer E.670, linke Tür. Eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: 02131/90-5738 ist erforderlich.

Firmeneinladung

Wer als Unternehmerin oder Unternehmer jemanden einladen möchte (z.B. zu Geschäftsbesprechungen) benötigt in der Regel keine Verpflichtungserklärung. Es reicht aus, wenn auf einem Firmenkopfbogen eine formlose Kostenübernahme erklärt und darauf die Unterschrift beglaubigt wird.

Unterschriftsbeglaubigungen werden ausschließlich im Bürgeramt vorgenommen.

Verpflichtungserklärung bei längerfristigen Aufenthalten

Durch das Integrationsamt werden Verpflichtungserklärungen in der Regel ausgestellt, wenn nachgewiesen werden muss, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Das ist dann der Fall, wenn jemand einreisen möchte, der länger als 3 Monate oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach Deutschland kommen möchte (zum Beispiel zum Studium oder zum Familiennachzug, sofern keine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung besteht).

In diesen Fällen ist eine umfangreiche Bonitätsprüfung erforderlich, die nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: 02131/90-5738 durchgeführt wird.

Voraussetzungen

  • Die ausländische Person, die einreisen soll, möchte sich in Neuss aufhalten.
  • Der Verpflichtungsgeber / die Verpflichtungsgeberin muss seinen / ihren Wohnsitz in der Stadt Neuss haben.
  • Das Integrationsamt prüft anhand der beigefügten Unterlagen, ob eine Bonität für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung vorliegt.
  • Das Visum muss bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt werden. Hierzu muss die Verpflichtungserklärung durch die / den Antragsteller*in vorgelegt werden.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Eine Verpflichtungserklärung können Sie direkt online abgeben und die anfallenden Gebühren bezahlen. Nach der Beantragung wird das Integrationsamt Ihren Antrag prüfen. Im Anschluss erhalten Sie eine Rückmeldung, wo Sie die Urkunde abholen können.
  • Möchten Sie die Verpflichtungserklärung stattdessen persönlich beantragen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Integrationsamt.

Gebühren

  • 29,00 Euro pro Verpflichtungserklärung
  • Die Verwaltungsgebühr kann vor Ort in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Kredikartenzahlung ist leider nicht möglich.
  • Im Online-Portal können folgende Bezahlmöglichkeiten genutzt werden:

Online-Zahlungsmöglichkeiten: Giropay, Lastschrift, Paypal

Es gibt keine Befreiungen oder Ermäßigungen.

Benötigte Unterlagen

  • Nationalpass, Aufenthatstitel oder Personalausweis
  • Gehaltsabrechnungen der letzten beiden Monate, BWA oder Bescheinigung des Steuerberaters
  • unterschriebene Erklärung des Verpflichtungsgebers (siehe Download)
  • aktueller Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum (Auszug aus dem Grundbuch)
  • Nachweise der letzten beiden Monate über Fixkosten, z.B. in Form von Kontoauszügen
  • Gebühr in Höhe von 29,00 Euro in bar oder durch Zahlung per EC-Karte (Kredikartenzahlung nicht möglich)

Für die Abgabe der Verpflichtungserklärung bei längerfristigen Aufenthalten sind zusätzliche Unterlagen vorzulegen, bitte nehmen Sie daher Kontakt per E-Mail über migration@stadt.neuss.de auf.

Bearbeitungsdauer

  • Bei persönlicher Vorsprache dauert die Aussellung einer Verpflichtungserklärung einschließlich Bonitätsprüfung ungefähr 30 Minuten.
  • Bei einer Online Beantragung können Sie die erstellte Urkunde am vereinbarten Ort abholen. Ein Termin hierzu wird im Einzelfall mit der Sachbearbeitung abgestimmt.

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlagen

Verpflichtungserklärung

Drittstaatsangehörige, die nach Deutschland kommen möchten, müssen unter anderem nachweisen, dass sie in der Lage sind, den Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts sicher zu stellen. Dieser Nachweis kann unter anderem auch durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung erbracht werden.

In einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich jemand (in der Regel Verwandte oder Bekannte), für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthalts in Deutschland anfallen (können).

Ein solcher Nachweis wird in der Regel von den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulaten) verlangt, bevor ein Einreisevisum ausgestellt wird.

Informationen zum Verfahren zur Erteilung eines Visums für die Einreise nach Deutschland erhalten Sie unter folgendem Link:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/-/606772?openAccordionId=item-606470-2-panel

 

Hinweis: Das Integrationsamt Neuss bittet um vorherige Terminvereinbarung. Bitte kontaktieren Sie hierzu Frau Karasungur,
Tel. 02131/90-5738.

Verpflichtungserklärungen (Einladung) für Touristen

In den meisten Fällen, bei denen eine Verpflichtungserklärung erforderlich ist, handelt es sich um so genannte Einladungen von Ausländerinnen und Ausländern, die als Tourist nach Deutschland kommen möchten.

Eine Verpflichtungserklärung für die Ausstellung eines so genannten Touristenvisums (Aufenthalt für höchstens 3 Monate ohne Erwerbstätigkeit) erhalten Sie im Rathaus, Zimmer E.670, linke Tür. Eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: 02131/90-5738 ist erforderlich.

Firmeneinladung

Wer als Unternehmerin oder Unternehmer jemanden einladen möchte (z.B. zu Geschäftsbesprechungen) benötigt in der Regel keine Verpflichtungserklärung. Es reicht aus, wenn auf einem Firmenkopfbogen eine formlose Kostenübernahme erklärt und darauf die Unterschrift beglaubigt wird.

Unterschriftsbeglaubigungen werden ausschließlich im Bürgeramt vorgenommen.

Verpflichtungserklärung bei längerfristigen Aufenthalten

Durch das Integrationsamt werden Verpflichtungserklärungen in der Regel ausgestellt, wenn nachgewiesen werden muss, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Das ist dann der Fall, wenn jemand einreisen möchte, der länger als 3 Monate oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach Deutschland kommen möchte (zum Beispiel zum Studium oder zum Familiennachzug, sofern keine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung besteht).

In diesen Fällen ist eine umfangreiche Bonitätsprüfung erforderlich, die nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: 02131/90-5738 durchgeführt wird.

  • Nationalpass, Aufenthatstitel oder Personalausweis
  • Gehaltsabrechnungen der letzten beiden Monate, BWA oder Bescheinigung des Steuerberaters
  • unterschriebene Erklärung des Verpflichtungsgebers (siehe Download)
  • aktueller Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum (Auszug aus dem Grundbuch)
  • Nachweise der letzten beiden Monate über Fixkosten, z.B. in Form von Kontoauszügen
  • Gebühr in Höhe von 29,00 Euro in bar oder durch Zahlung per EC-Karte (Kredikartenzahlung nicht möglich)

Für die Abgabe der Verpflichtungserklärung bei längerfristigen Aufenthalten sind zusätzliche Unterlagen vorzulegen, bitte nehmen Sie daher Kontakt per E-Mail über migration@stadt.neuss.de auf.

Rechtsgrundlagen

  • 29,00 Euro pro Verpflichtungserklärung
  • Die Verwaltungsgebühr kann vor Ort in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Kredikartenzahlung ist leider nicht möglich.
  • Im Online-Portal können folgende Bezahlmöglichkeiten genutzt werden:

Online-Zahlungsmöglichkeiten: Giropay, Lastschrift, Paypal

Es gibt keine Befreiungen oder Ermäßigungen.

Einladung für Besuchervisa, Einladung, Gastvisum, Touristenvisa, Visa, Gast
Besondere Aufenthaltsangelegenheiten
Markt 2 41460 Neuss

Frau

Karasungur

Sachbearbeitung

E.670

02131 90-5738