Aufenthaltserlaubnis zur unselbstständigen Erwerbstätigkeit

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Aufenthaltserlaubnis zur unselbstständigen Erwerbstätigkeit

Ein Aufenthaltstitel berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern der Aufenthaltstitel die Ausübung der Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt. Jeder Aufenthaltstitel muss erkennen lassen, ob die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist.

Wer nicht im Besitz eines solchen Aufenthaltstitels ist, muss die Änderung des vorhandenen oder die Erteilung eines entsprechenden Aufenthaltstitels beantragen.

Ob eine unselbständige Erwerbstätigkeit erlaubt wird, hängt auch davon ab, ob die Agentur für Arbeit eine erforderliche Zustimmung zu der Beschäftigung gibt.

Hinweis: Das Integrationsamt Neuss bittet um vorherige Terminvereinbarung.
Bitte kontaktieren Sie die zentrale Rufnummer des Integrationsamtes, Tel. 02131/90-5757 oder per E-Mail: migration@stadt.neuss.de

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

Bei Ersterteilung:

  • 100,00 Euro für eine Gültigkeit bis zu einem Jahr
  • 100,00 Euro für eine Gültigkeit von mehr als einem Jahr

Bei Verlängerung:

  • 93,00 Euro für eine Gültigkeit von mehr als drei Monaten
  • 96,00 Euro für eine Gültigkeit bis zu drei Monate

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Nationalpass
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
  • ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
  • Stellenbeschreibung
  • Arbeitsvertrag, Vorvertrag (wenn vorhanden)

Bearbeitungsdauer

  • Eine Aufenthaltserlaubnis wird nach persönlicher Vorsprache erteilt oder verlängert.
  • Die Antragsannahme und Bearbeitung erfolgt innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung.
  • Wir bitten Sie, Termine unter der zentralen Rufnummer 02131/90-5757 zu vereinbaren.
Aufenthaltserlaubnis zur unselbstständigen Erwerbstätigkeit

Ein Aufenthaltstitel berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern der Aufenthaltstitel die Ausübung der Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt. Jeder Aufenthaltstitel muss erkennen lassen, ob die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist.

Wer nicht im Besitz eines solchen Aufenthaltstitels ist, muss die Änderung des vorhandenen oder die Erteilung eines entsprechenden Aufenthaltstitels beantragen.

Ob eine unselbständige Erwerbstätigkeit erlaubt wird, hängt auch davon ab, ob die Agentur für Arbeit eine erforderliche Zustimmung zu der Beschäftigung gibt.

Hinweis: Das Integrationsamt Neuss bittet um vorherige Terminvereinbarung.
Bitte kontaktieren Sie die zentrale Rufnummer des Integrationsamtes, Tel. 02131/90-5757 oder per E-Mail: migration@stadt.neuss.de

  • gültiger Nationalpass
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
  • ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
  • Stellenbeschreibung
  • Arbeitsvertrag, Vorvertrag (wenn vorhanden)

Bei Ersterteilung:

  • 100,00 Euro für eine Gültigkeit bis zu einem Jahr
  • 100,00 Euro für eine Gültigkeit von mehr als einem Jahr

Bei Verlängerung:

  • 93,00 Euro für eine Gültigkeit von mehr als drei Monaten
  • 96,00 Euro für eine Gültigkeit bis zu drei Monate
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Allgemeine Aufenthaltsangelegenheiten
Markt 2 41460 Neuss
Besondere Aufenthaltsangelegenheiten
Markt 2 41460 Neuss