Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium

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Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium

Nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes verlängert werden.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Anschluss an eine Ausbildung kommt ansonsten nur in Betracht, wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht, (zum Beispiel nach einer Eheschließung) oder wenn es im öffentlichen Interesse liegt.

Eine praktische Tätigkeit nach Abschluss einer theoretischen Ausbildung kann je nach Eigenart des Ausbildungsganges erlaubt werden.

Hinweis: Das Integrationsamt Neuss bittet um vorherige Terminvereinbarung.
Bitte kontaktieren Sie die zentrale Rufnummer des Integrationsamtes, Tel. 02131/90-5757 oder per E-Mail: migration@stadt.neuss.de

Voraussetzungen

  • Die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels sind erfüllt
  • Sie haben das Studium erfolgreich abgeschlossen

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Eine Aufenthaltserlaubnis wird nach persönlicher Vorsprache erteilt oder verlängert.

Gebühren

  • 98,00 Euro
  • 49,00 Euro bei Minderjährigen

Die Gebühren können in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden. Kreditkartenzahlung ist leider nicht möglich.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Nationalpass
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
  • ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
  • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Studiums

Bearbeitungsdauer

  • Die Antragsannahme und Bearbeitung erfolgt innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung.
  • Wir bitten Sie, Termine unter der zentralen Rufnummer 02131/90-5757 zu vereinbaren.
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium

Nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes verlängert werden.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Anschluss an eine Ausbildung kommt ansonsten nur in Betracht, wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht, (zum Beispiel nach einer Eheschließung) oder wenn es im öffentlichen Interesse liegt.

Eine praktische Tätigkeit nach Abschluss einer theoretischen Ausbildung kann je nach Eigenart des Ausbildungsganges erlaubt werden.

Hinweis: Das Integrationsamt Neuss bittet um vorherige Terminvereinbarung.
Bitte kontaktieren Sie die zentrale Rufnummer des Integrationsamtes, Tel. 02131/90-5757 oder per E-Mail: migration@stadt.neuss.de

  • gültiger Nationalpass
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
  • ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
  • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Studiums
  • 98,00 Euro
  • 49,00 Euro bei Minderjährigen

Die Gebühren können in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden. Kreditkartenzahlung ist leider nicht möglich.

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Allgemeine Aufenthaltsangelegenheiten
Markt 2 41460 Neuss