Digitaler Bauantrag über das Bauportal.NRW

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Digitaler Bauantrag über das Bauportal.NRW

Neben den bereits vorhandenen Online-Angeboten ist es auch möglich, die Antragsformulare für die verschiedene Baugenehmigungsverfahren digital zu übermitteln. Für den zentralen elektronischen Antragsprozess wird das vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zur Verfügung gestellte Bauportal.NRW genutzt. Dort kann der Antrag über den sogenannten Antragsassistenten gestellt werden.

Um die Antragsassistenten des Bauportal.NRW nutzen zu können, ist eine Authentifizierung über das Nutzerkonto Bund (BundID) und für Unternehmerinnen und Unternehmer über das Unternehmenskonto (auf Basis von ELSTER) erforderlich. Eine Authentifizierung über das Servicekonto.NRW ist nicht mehr möglich.

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zu Registrierung finden Sie unter folgenden Links:

Nutzerkonto Bund: https://id.bund.de/de 

Mein Unternehmenskonto: https://mein-unternehmenskonto.de/public/#Startseite

 

Voraussetzungen

Voraussetzung hierfür ist die Registrierung und Identifizierung durch die BundID bzw. das Unternehmerkonto (auf Basis von ELSTER).

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Nach Antragsstellung über das Bauportal.NRW sind Sie als Bauherr / Bauherrin sowie als Entwurfsverfasser / Entwurfsverfasserin verpflichtet die notwendigen Bauvorlagen (Berechnungen, Zeichnungen usw.) gemäß der Bauprüfverordnung NRW (BauPrüfVO) papierbasiert beim Amt für Bauberatung und Bauordnung ( Michaelstraße 50) einzureichen. Im Anschluss erfolgt die Registrierung und die Zuweisung in den zuständigen Bearbeitungsbezirk.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.

Weitere Gebühren können z.B. für die Zulassung von Abweichungen oder die Erteilung von Befreiungen und für die Eintragung von Baulasten anfallen.

Hinweise und Besonderheiten

Wenn Sie eine Architektin, einen Architekten, eine Bauingenieurin oder einen Bauingenieur mit der Durchführung Ihres Bauvorhabens beauftragt haben, so sollte diese bzw. dieser den Antrag über das Bauportal.NRW stellen.

Soweit Sie nicht Bauherrin oder Bauherr sind, ist im Rahmen der Antragstellung eine Vollmacht der Bauherrschaft beizufügen.


Weiterführende Informationen

Bitte beachten Sie, dass die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Neuss derzeit die Bauvorlagen nur papierbasiert entgegennimmt. Ihr Antrag gilt erst dann als eingegangen, wenn auch die Bauvorlagen der Bauaufsichtsbehörde vorliegen. Hinsichtlich der Anzahl der Ausfertigungen gelten die Vorgaben der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). Der Assistent erläutert Ihnen, welche Antragsinformationen Sie den Bauvorlagen bei der Einreichung beifügen müssen.

 

Was für eine Antragstellung über das Bauportal.NRW notwendig ist, entnehmen Sie bitte der folgenden Seite www.bauportal.nrw .