KFZ Schein ändern
Bei An- bzw. Ummeldung innerhalb des Rhein-Kreises Neuss nach Neuss oder innerhalb der Stadt Neuss kann neben dem eigentlichen Meldevorgang auch gleichzeitig eine Anschriftenänderung der Kfz-Zulassungsbescheinigung erfolgen. Damit entfällt in den meisten Fällen der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt.
Voraussetzungen
- Sie sind innerhalb der Stadt Neuss umgezogen oder aus einer anderen kreisangehörigen Gemeinde des Rhein-Kreises Neuss – mit Hauptwohnsitz - nach Neuss gezogen.
- In Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) sind Sie als natürliche Person mit einer Anschrift im Rhein-Kreis-Neuss eingetragen.
- Die Adresse in der Zulassungsbescheinigung wurde bisher nicht mittels Aufkleber geändert.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
- Die Änderung des Kfz-Scheins kann nicht telefonisch oder per Mail erfolgen.
- Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung als auch ohne Termin im Bürgeramt Rathaus wahrnehmen. Vereinbaren Sie hier einen Termin.
Gebühren
11,10 EUR
Die Zahlung - auch von Kleinbeträgen - mit EC-Karte ist erwünscht!
Benötigte Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis und Reisepass bzw. Nationalpass)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
Bearbeitungsdauer
- Bei persönlicher Vorsprache sofort
Weiterführende Informationen
Für Fahrzeughalter, die bisher außerhalb des Rhein-Kreises-Neuss gemeldet waren, wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt beim Rhein-Kreis-Neuss. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Rhein-Kreises-Neuss (www.rhein-kreis-neuss.de)