KFZ Schein ändern

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KFZ Schein ändern

Bei An- bzw. Ummeldung innerhalb des Rhein-Kreises Neuss nach Neuss oder innerhalb der Stadt Neuss kann neben dem eigentlichen Meldevorgang auch gleichzeitig eine Anschriftenänderung der Kfz-Zulassungsbescheinigung erfolgen. Damit entfällt in den meisten Fällen der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt.

Voraussetzungen

  1. Sie sind innerhalb der Stadt Neuss umgezogen oder aus einer anderen kreisangehörigen Gemeinde des Rhein-Kreises Neuss – mit Hauptwohnsitz - nach Neuss gezogen.
  2. In Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) sind Sie als natürliche Person mit einer Anschrift im Rhein-Kreis-Neuss eingetragen.
  3. Die Adresse in der Zulassungsbescheinigung wurde bisher nicht mittels Aufkleber geändert.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
  • Die Änderung des Kfz-Scheins kann nicht telefonisch oder per Mail erfolgen.
  • Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung als auch ohne Termin im Bürgeramt Rathaus wahrnehmen. Vereinbaren Sie hier einen Termin.

Gebühren

11,10 EUR

Die Zahlung - auch von Kleinbeträgen - mit EC-Karte ist erwünscht!

 

Benötigte Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis und Reisepass bzw. Nationalpass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache)

Bearbeitungsdauer

  • Bei persönlicher Vorsprache sofort

Weiterführende Informationen

Für Fahrzeughalter, die bisher außerhalb des Rhein-Kreises-Neuss gemeldet waren, wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt beim Rhein-Kreis-Neuss. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Rhein-Kreises-Neuss (www.rhein-kreis-neuss.de)

 

KFZ Schein ändern

Bei An- bzw. Ummeldung innerhalb des Rhein-Kreises Neuss nach Neuss oder innerhalb der Stadt Neuss kann neben dem eigentlichen Meldevorgang auch gleichzeitig eine Anschriftenänderung der Kfz-Zulassungsbescheinigung erfolgen. Damit entfällt in den meisten Fällen der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt.

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis und Reisepass bzw. Nationalpass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache)

Für Fahrzeughalter, die bisher außerhalb des Rhein-Kreises-Neuss gemeldet waren, wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt beim Rhein-Kreis-Neuss. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Rhein-Kreises-Neuss (www.rhein-kreis-neuss.de)

 

11,10 EUR

Die Zahlung - auch von Kleinbeträgen - mit EC-Karte ist erwünscht!

 

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Fax 02131 90-2399