KFZ Schein ändern

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KFZ Schein ändern

Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich.

Bei An- bzw. Ummeldung innerhalb des Rhein-Kreises Neuss nach Neuss oder innerhalb der Stadt Neuss kann neben dem eigentlichen Meldevorgang auch gleichzeitig eine Anschriftenänderung der Kfz-Zulassungsbescheinigung erfolgen. Damit entfällt in den meisten Fällen der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt.

Voraussetzungen

  1. Sie sind innerhalb der Stadt Neuss umgezogen oder aus einer anderen kreisangehörigen Gemeinde des Rhein-Kreises Neuss – mit Hauptwohnsitz - nach Neuss gezogen.
  2. In Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) sind Sie als natürliche Person mit einer Anschrift im Rhein-Kreis-Neuss eingetragen.
  3. Die Adresse in der Zulassungsbescheinigung wurde bisher nicht mittels Aufkleber geändert.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
  • Die Änderung des Kfz-Scheins kann nicht telefonisch oder per Mail erfolgen.
  • Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Vereinbaren Sie hier einen Termin. Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich.

Gebühren

11,10 EUR

Die Zahlung - auch von Kleinbeträgen - mit EC-Karte ist erwünscht!

 

Benötigte Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis und Reisepass bzw. Nationalpass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache)

Bearbeitungsdauer

  • Bei persönlicher Vorsprache sofort

Weiterführende Informationen

Für Fahrzeughalter, die bisher außerhalb des Rhein-Kreises-Neuss gemeldet waren, wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt beim Rhein-Kreis-Neuss. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Rhein-Kreises-Neuss (www.rhein-kreis-neuss.de)

 

KFZ Schein ändern

Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich.

Bei An- bzw. Ummeldung innerhalb des Rhein-Kreises Neuss nach Neuss oder innerhalb der Stadt Neuss kann neben dem eigentlichen Meldevorgang auch gleichzeitig eine Anschriftenänderung der Kfz-Zulassungsbescheinigung erfolgen. Damit entfällt in den meisten Fällen der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt.

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis und Reisepass bzw. Nationalpass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache)

Für Fahrzeughalter, die bisher außerhalb des Rhein-Kreises-Neuss gemeldet waren, wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt beim Rhein-Kreis-Neuss. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Rhein-Kreises-Neuss (www.rhein-kreis-neuss.de)

 

11,10 EUR

Die Zahlung - auch von Kleinbeträgen - mit EC-Karte ist erwünscht!

 

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Bürgerservice
Markt 2 41460 Neuss
Telefon 02131 90-3232
Fax 02131 90-2399
Außenstelle Holzheim
Bahnhofstr. 14 41472 Neuss
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Außenstelle Norf
Vellbrüggener Str. 29 - 31 41469 Neuss
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