Finanzielle Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

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Finanzielle Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

Wer kann sich an uns wenden?

  • Arbeitgeber*innen
  • Existenzgründer*innen mit anerkannter Schwerbehinderung (mindestens GdB von 50)
  • berufstätige Menschen mit Behinderungen (mindestens GdB von 50) oder ihnen gleichgestellte Menschen
  • Personen, die sich in einem Feststellungsverfahren befinden (hier: keine finanziellen Hilfen)
  • betriebliche Helfer*innen wie z. B. Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte

Unter bestimmten Voraussetzungen können finanzielle Leistungen erbracht werden, um berufstätigen Menschen mit Behinderung ihre Beschäftigung zu erleichtern und/oder zu sichern. Arbeitgeber*innen können finanzielle Unterstützung für die behindertengerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen erhalten.

Sofern eine behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes erforderlich ist, stehen finanzielle Hilfen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Die Mittel können dem*der schwerbehinderten Arbeitnehmer*in oder dem*der Arbeitgeber*in gewährt werden. Ansprechpartnerin ist die örtliche Fachstelle. Der technische Beratungsdienst des Landschaftsverbandes Rheinland (Inklusionsamt) begleitet die Maßnahmen beratend.

Ausführlichere Informationen zum Angebot der Fachstelle finden Sie auf unserer Homepage: 
https://www.neuss.de/leben/soziales/menschen-mit-behinderung/arbeitsleben

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Bitte füllen Sie den Onlineantrag nach bestem Gewissen aus. Laden Sie die zusätzlich benötigten Unterlagen hoch und fügen Sie sie dem Antrag bei. Wenn Sie das digitale Formular abgeschickt haben, geht der Antrag im Mailpostfach der Fachstelle ein und wird zeitnah bearbeitet. Falls Sie Fragen zur Onlinebeantragung haben, melden Sie sich bitte telefonisch bei den zuständigen Sachbearbeitern der Fachstelle.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis
  • Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes (nur von Arbeitnehmer*innen)
  • Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit (nur von Arbeitnehmer*innen)
  • Kopie des Arbeitsvertrages
  • Angebote über die zu beantragenden Hilfsmittel
  • Im Rahmen der Antragsbearbeitung können im Einzelfall weitere Unterlagen notwendig sein.

Rechtsgrundlage

  • Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
  • Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
  • Information zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen vom Inklusionsamt LVR NRW:

Finanzielle Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

Wer kann sich an uns wenden?

  • Arbeitgeber*innen
  • Existenzgründer*innen mit anerkannter Schwerbehinderung (mindestens GdB von 50)
  • berufstätige Menschen mit Behinderungen (mindestens GdB von 50) oder ihnen gleichgestellte Menschen
  • Personen, die sich in einem Feststellungsverfahren befinden (hier: keine finanziellen Hilfen)
  • betriebliche Helfer*innen wie z. B. Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte

Unter bestimmten Voraussetzungen können finanzielle Leistungen erbracht werden, um berufstätigen Menschen mit Behinderung ihre Beschäftigung zu erleichtern und/oder zu sichern. Arbeitgeber*innen können finanzielle Unterstützung für die behindertengerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen erhalten.

Sofern eine behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes erforderlich ist, stehen finanzielle Hilfen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Die Mittel können dem*der schwerbehinderten Arbeitnehmer*in oder dem*der Arbeitgeber*in gewährt werden. Ansprechpartnerin ist die örtliche Fachstelle. Der technische Beratungsdienst des Landschaftsverbandes Rheinland (Inklusionsamt) begleitet die Maßnahmen beratend.

Ausführlichere Informationen zum Angebot der Fachstelle finden Sie auf unserer Homepage: 
https://www.neuss.de/leben/soziales/menschen-mit-behinderung/arbeitsleben

  • Schwerbehindertenausweis
  • Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes (nur von Arbeitnehmer*innen)
  • Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit (nur von Arbeitnehmer*innen)
  • Kopie des Arbeitsvertrages
  • Angebote über die zu beantragenden Hilfsmittel
  • Im Rahmen der Antragsbearbeitung können im Einzelfall weitere Unterlagen notwendig sein.

Weitere Informationen vom Inklusionsamt LVR NRW:

Behinderung, Ausgleich, Abgabe, Abgabeausgleich, Menschen, mit Behinderung, Hilfe, Landschaftsverband, LVR, Inklusion https://serviceportal-neuss.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/276480/show
Fachstelle für Inklusion und Teilhabe
Promenadenstr. 43-45 41460 Neuss

Herr

Brand

Sachbearbeitung

3.303

02131 90-5097
pascal.brand@stadt.neuss.de

Herr

Jansen

Sachgebietsleitung

3.303

02131 90-5098