Akteneinsicht in die Bauakte
Das Amt für Bauberatung und Bauordnung besitzt zu fast allen Gebäuden, die rechtmäßig errichtet worden sind, zum Teil umfangreiche Unterlagen (Bauakten). Hierzu gehören Bauvorlagen, wie Grundrisse und Schnitte, vielfach aber auch statische Berechnungen.
Das Amt bietet Eigentümern der Grundstücke oder deren Bevollmächtigten die Möglichkeit, diese Bauakten einzusehen und fertigt notwendige Kopien an. Hierzu ist ein Nachweis vorzulegen, dass Sie Eigentümer des Grundstückes oder ein vom Eigentümer Bevollmächtigter sind.
Voraussetzungen
- Eigentümernachweis (Grundbuchauszug) über das Grundstück
- Vollmacht vom Eigentümer
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- online (hier im Serviceportal)
- per E-Mail (bitte bevorzugt das Serviceportal nutzen, da hier eine zeitnahe Rückmeldung stattfinden kann)
Gebühren
Bereitstellungsgebühr: 52,00 €
Kopien in schwarz/weiß:
- DIN A4: 1,00 €
- DIN A3: 1,50 €
- DIN A2: 2,50 €
- DIN A1: 3,50 €
- DIN A0: 6,10 €
Farbige Kopien:
- DIN A4: 4,00 €
- DIN A3: 5,00 €
Benötigte Unterlagen
Nachweis in Form des Grundbuchauszuges (Amtsgericht), dass Sie Eigentümer des Grundstückes sind oder ein vom Eigentümer Bevollmächtigter mit Vollmacht in Verbindung mit dem Grundbuchauszug.
Bearbeitungsdauer
Beachten Sie bitte, dass hier ein paar Tage Vorlauf erforderlich sind u.a. weil die Akten erst aus dem Archiv besorgt werden müssen. Bezüglich der organisatorischen Abwicklung, erforderlicher Vollmachten usw. informieren Sie die Kolleginnen und Kollegen.
Hinweise und Besonderheiten
Bauberatung und Akteneinsicht
Das Amt für Bauberatung und Bauordnung bietet ab sofort wieder die persönliche Bauberatung und die Akteneinsicht in die Bauakte an, jedoch nur mit festem vereinbarten Termin.
1. Für die Bauberatung ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02131/90 6301 oder per E-Mail an bauordnung@stadt.neuss.de zwingend erforderlich. Die Bauberatung findet immer dienstags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 13.30 bis 16.30 Uhr statt.
2. Auch für die Bauakteneinsicht ist vorab ein Termin zu beantragen.
Die Termine werden in einem bestimmten Rhythmus vergeben. Für alle Termine gilt, dass maximal zwei Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig pro Termin anwesend sein dürfen. Für die Bereitstellung und Abschriften wird Ihnen ein Gebürenbescheid mit allen notwendigen Zahlungsdaten ausgestellt.