Bauberatung

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Bauberatung

Das Amt für Bauberatung und Bauordnung bietet sowohl eine persönliche oder telefonische Bauberatung sowie die Akteneinsicht in die Bauakte, mit einem fest vereinbarten Termin, an.

1. Für die Bauberatung ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02131/90 6301 oder per E-Mail an bauordnung@stadt.neuss.de zwingend erforderlich. Die Bauberatung findet immer dienstags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 13.30 bis 16.30 Uhr statt.

2. Auch für die Altakteneinsicht ist vorab ein Termin unter den Telefonnummern 02131/9063 30; oder per E-Mail an bauordnung@stadt.neuss.de zu beantragen.

Die Termine werden in einem bestimmten Rhythmus vergeben. Für alle Termine gilt, dass maximal zwei Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig pro Termin anwesend sein dürfen. Die Bezahlung sollte bargeldlos per EC-Karte (girocard) erfolgen.


Mit dem Beginn eines Projektes entstehen oft viele Fragen. Damit Sie schnell erfahren, ob Ihre Planungen umzusetzen sind, bietet das Amt für Bauberatung und Bauordnung eine Bauberatung an, sowohl für Laien, wie auch für Entwurfsverfasser oder andere Fachleute. Hier können Sie sich informieren, wie Ihr geplantes Vorhaben bauordnungsrechtlich umgesetzt werden kann, wie Sie Ihr bestehendes Gebäude verändern können oder was auf diesem oder jenem Grundstück überhaupt möglich ist. Dazu hilft oft ein Blick in den Bebauungsplan, ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan vorliegt und was sie daraus erfahren können.

Nutzen Sie die Bauberatung frühzeitig und vermeiden Sie so Mehrkosten durch Fehlplanungen oder Enttäuschungen, weil ein Projekt nicht umgesetzt werden kann. Die Bauberatung ist für das gesamte Stadtgebiet Neuss zuständig.

Das Amt für Bauberatung und Bauordnung bietet zweimal in der Woche eine telefonische Bauberatung nach Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02131 90-6351 an.

  • Dienstag                    8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag             13:30 Uhr bis 16:30 Uhr

 

Gebühren

Für eine ausführliche Beratung werden folgende Gebühren berechnet:

  •   50,00 Euro pro angefangene halbe Stunde für Bauherren (Bürger)
  • 100,00 Euro pro angefangene halbe Stunde für Personen gemäß § 54 i.V.m. § 67 Landesbauordnung NRW (BauO NRW) (Fachplaner)

Die entstandenen Gebühren für die Beratung und die erstellten Kopien können Sie über einen EC-Terminal vor Ort bezahlen.

Benötigte Unterlagen

Bringen Sie bitte alle vorhandenen Unterlagen mit, die Sie besitzen und die für die Beratung relevant sein könnten, damit die Kolleginnen und Kollegen Ihnen weiterhelfen können. Als Unterlagen kämen z.B. in Frage: Lagepläne, Zeichnungen, Fotos, o. ä. je nachdem, was für Ihr Vorhaben wichtig sein könnte. Auch bereits bestehende Baugenehmigungen oder andere Unterlagen, die Sie bereits von uns erhalten haben, sollten Sie mitbringen.