Erteilung von Bebauungsplaneinsicht und planungsrechtliche Auskünfte

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Erteilung von Bebauungsplaneinsicht und planungsrechtliche Auskünfte

Bebauungsplaneinsicht:

Die "rechtskräftigen Bebauungspläne" und "Bebauungspläne im Verfahren" der Stadt Neuss können Sie beim Amt für Stadtplanung zu den üblichen Öffnungszeiten kostenlos einsehen und sich auf Wunsch erläutern lassen. Es wird auf folgende Auskünfte verwiesen:

  • Rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Neuss kostenlos hier einsehen
  • Bebauungsplanübersicht finden Sie hier.
  • Bebauungspläne im Verfahren können Sie hier einsehen.

HINWEIS zur vorübegehenden Sonderregelung aufgrund der Corona-Pandemie: Eine persönliche Bebauungsplaneinsicht ist derzeit leider nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer des Sekretariats des Amtes für Stadtplanung:Telefon-Nr- 02131-906101 möglich.

Der kostenpflichtige Versand von Bebauungsplänen der Stadt Neuss, in Papierform oder digitaler Form als PDF-Datei, erfolgt ausschließlich durch "Liegenschaften und Vermessung Neuss. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Planungsrechtliche Auskünfte:

Rechtsverbindliche planungsrechtliche Auskünfte können Ihnen nur in Schriftform auf schriftlichen Antrag gegen Gebühr erteilt werden.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können einen formlosen Antrag an die Stadtverwaltung Neuss, Amt für Stadtplanung, 41456 Neuss, oder stadtplanung@stadt.neuss.de richten. Dieser muss Angaben zum Auftraggeber (Name/Firma/Anschrift/E-Mail-Adresse), eine eindeutige Bezeichnung des betroffenen Grundstücks (Straße/Hausnummer und/oder Gemarkung/Flur/Flurstück) sowie eine Beschreibung der begehrten Auskünfte beinhalten.

Gebühren

Grundgebühr: € 18,00 + zusätzliche Bebarbeitungsgebühr nach Zeitaufwand je angefangene halbe Stunde: € 36,00.

Sollten den planungsrechtlichen Auskünften auch Ablichtungen, Planausschnitte o.ä. beigefügt werden, sind hierfür weitere Gebühren nach Nr. 1 des o. g. Gebührentarifs zu entrichten.

Der entsprechende Gebührenbescheid und die schriftliche planungsrechtliche Auskunft werden Ihnen in der Regel per E-Mail zugeschickt.

Hinweise und Besonderheiten

Eine Bauberatung kann vom Amt für Stadtplanung leider nicht durchgeführt werden. Das gilt auch für Auskünfte zum Stand von Bauvoranfragen und Bauanträgen. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Amt für Bauberatung und Bauordnung.

Auskünfte zum Erwerb von Grundstücken können Ihnen vom Amt für Stadtplanung leider nicht erteilt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an Liegenschaften und Vermessung Neuss.