Gewerbe abmelden
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Die Ausstellung einer Gewerbeanzeige kann online oder persönlich vor Ort erfolgen.
- Online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW
Bei Nutzung des Wirtschafts-Service-Portal.NRW wird Ihnen im Anschluss die Bestätigung der Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung) zum Download zur Verfügung gestellt.
- Online über das Serviceportal der Stadt Neuss
Bei Nutzung der Online-Gewerbeanzeige über das Serviceportal der Stadt Neuss erfolgt die Bearbeitung spätestens nach drei Werktagen. Die Gewerbeabmeldung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt.
- Persönlich nach vorheriger Online-Terminvergabe
Die Gewerbeanzeige kann unter Vorlage eines Lichtbildausweises grundsätzlich sofort mitgenommen werden.
Gebühren
- Eine Gewerbeabmeldung ist grundsätzlich gebührenfrei.
Benötigte Unterlagen
- Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass)
Bearbeitungsdauer
- Bei Nutzung des Wirtschafts-Service-Portal.NRW wird Ihnen die Bestätigung der Gewerbeanzeige (Gewerbeabmeldung) zum Download zur Verfügung gestellt.
- Bei Nutzung über das Serviceportal der Stadt Neuss erfolgt die Bearbeitung spätestens nach drei Werktagen.
- Bei persönlicher Vorsprache nach Terminvereinbarung können Sie die Gewerbemeldung grundsätzlich sofort mitnehmen.
Fristen
Ihr Gewerbe muss zeitnah mit der Einstellung der Tätigkeit abgemeldet werden.
Liegt die Einstellung der Tätigkeit länger als drei Monate zurück, kann ein Verwarn-Bußgeld erhoben werden.