Gewerbeabmeldung

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Gewerbeabmeldung

Die Abmeldung des Gewerbes ist notwendig:

  • Bei einer dauerhaften Einstellung Ihres Gewerbebetriebes.
  • Bei einer Verlegung Ihres Gewerbebetriebes in eine andere Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie können uns entweder persönlich besuchen, eine andere Person beauftragen oder die gewünschten Unterlagen postalisch oder per Mail zu uns senden.
  • Bei persönlicher Vorsprache benötigen Sie kein ausgefülltes Formular und es genügt die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes.
  • Eine beauftragte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht.

Gebühren

Eine Gewerbeabmeldung ist grundsätzlich gebührenfrei.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Abmeldeformular
  • Gültiges Ausweisdokument

Bearbeitungsdauer

  • Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Gewerbemeldung in der Regel sofort mitnehmen.
  • Bei Übersendung der Unterlagen wird Ihnen die Bestätigung 2-3 Werktage nach Eingang zugesandt.

Fristen

  • Ihr Gewerbe muss zeitnah mit der Einstellung der Tätigkeit abgemeldet werden.
  • Liegt die Einstellung der Tätigkeit länger als drei Monate zurück, kann ein Verwarn- / Bußgeld erhoben werden.
Gewerbeabmeldung

Die Abmeldung des Gewerbes ist notwendig:

  • Bei einer dauerhaften Einstellung Ihres Gewerbebetriebes.
  • Bei einer Verlegung Ihres Gewerbebetriebes in eine andere Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
  • Vollständig ausgefülltes Abmeldeformular
  • Gültiges Ausweisdokument

Eine Gewerbeabmeldung ist grundsätzlich gebührenfrei.

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Gewerbeservice und -überwachung
Markt 2 41460 Neuss

Frau

Kanthak

Sachbearbeitung

1A.727

02131 90-3204
sylvia.kanthak@stadt.neuss.de

Frau

Schneider

Sachbearbeitung

1A.727

02131 90-3204

Frau

Saglamoglu

Sachbearbeitung

1A.727

02131 90-3249
derya.saglamoglu@stadt.neuss.de