Gewerbeabmeldung
!!! Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle geändert! Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie hier.
Die Abmeldung des Gewerbes ist notwendig:
- Bei einer dauerhaften Einstellung Ihres Gewerbebetriebes.
- Bei einer Verlegung Ihres Gewerbebetriebes in eine andere Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Sie können uns entweder persönlich besuchen, eine andere Person beauftragen oder die gewünschten Unterlagen postalisch oder per Mail zu uns senden.
- Bei persönlicher Vorsprache benötigen Sie kein ausgefülltes Formular und es genügt die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes.
- Eine beauftragte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht.
Gebühren
Eine Gewerbeabmeldung ist grundsätzlich gebührenfrei.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Abmeldeformular
- Gültiges Ausweisdokument
Bearbeitungsdauer
- Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Gewerbemeldung in der Regel sofort mitnehmen.
- Bei Übersendung der Unterlagen wird Ihnen die Bestätigung 2-3 Werktage nach Eingang zugesandt.
Fristen
- Ihr Gewerbe muss zeitnah mit der Einstellung der Tätigkeit abgemeldet werden.
- Liegt die Einstellung der Tätigkeit länger als drei Monate zurück, kann ein Verwarn- / Bußgeld erhoben werden.